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Dienstleistungen

Bestattungskosten

Beschreibung

Rechtsgrundlage: § 74 SGB XII

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Erforderliche Unterlagen

    Information für den Antragsteller

    • Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten vollständig, mit allen Nachweisen, an die Stadt Regensburg, Amt für Soziales, zu richten. Der/Die Antragsteller ist/sind dazu verpflichtet alle Angehörigen und im Haushalt lebenden Familienmitglieder vollständig anzugeben.
    • Der/Die Antragsteller ist/sind verpflichtet, Angaben über die Art und Höhe Ihres Einkommens und Vermögens zu machen.
    • Der Antrag kann nur vollständig ausgefüllt mit den dazugehörigen Nachweisen der Antragsteller bearbeitet werden.
    • Der/Die Antragsteller soll/sollen, falls vorhanden, alle vorrangig zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten (vertraglich Verpflichtete, Erben und Unterhaltspflichtige wie Ehegatte, Kinder, Eltern,) angeben.
    • Der/Die Antragsteller ist/sind gemäß § 60 SGB I zur Mitwirkung verpflichtet.
    •  Gemäß § 66 SGB I kann der Sozialhilfeträger die Leistung versagen, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommen. Die Frist wird auf zwei Monate nach Erhalt des Antragsformulars festgesetzt.

    Nachweise des/der verstorbenen Person (siehe Antragsformular):

    • Sterbeurkunde
    • anfallende Rechnungen der Bestattungskosten
    • Kopien von Kontoauszügen des kompletten Sterbemonats sowie des Vormonats 
    • Kopien von Sparguthaben
    • Kopien von Versicherungen
    • Aufstellung und Bewertung des Nachlasse

    Antragsteller/in und Haushaltsangehörige:

    • Je nachdem, wann die Bestattungsrechnungen zur Zahlung fällig sind, haben wir Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse in diesem Monat zu prüfen. Daher bitten wir um die Zusendung von:

    • Kopien über die Art und Höhe des Einkommens vom Monat der Rechnungsfälligkeit der Beerdigung (vom Antragsteller sowie dessen Ehegatte/Partner und Kinder)
    • Kopien von Kontoauszügen vom Monat der Rechnungsfälligkeit der Beerdigung
    • Kopien der monatlichen Belastungen
    • Aktuellen Mietvertrag
    • Aktuelle monatliche Versicherungen
    •  Kopien von Sparguthaben, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen etc.
    •  oder Nachweis über die Ausschlagung des Erbes

    Hinweis:

    Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten (§ 67 Abs. 2 Sozialgesetzbuch X - SGB X) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

    Wichtige Hinweise

    "Verpflichtete" im Sinne dieser Vorschrift sind in nachstehender Reihenfolge:

    1. die vertraglich Verpflichteten wie z.B. aus einem Versorgungs- und Altenteilsvertrag (Art. 15 AGBGB)
    2. die Erben (§1968 BGB): Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister usw.
    3. beim Tod der Mutter eines nichtehelichen Kindes in Folge Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater (§ 1615 m BGB),
    4. Unterhaltspflichtige (§ 1615 Abs. 2 BGB),
    5. der nach Art. 15 Abs. 2 BestattG i.V.m. § 15 und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV zur Besorgung der Bestattung Verpflichtete.

    Gleichrangig Verpflichtete haben die Bestattungskosten zu gleichen Teilen zu tragen. Bei mehreren Verpflichteten kann von jeder Person ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Mit jedem Antrag wird über die anteiligen Kosten entschieden.

    Von den Erben ist ein vorhandener Nachlass vorrangig für die Begleichung der Bestattungskosten einzusetzen.

    Ferner können im Falle einer Bewilligung des Antrags nur die ortsüblichen und erforderlichen Bestattungskosten anerkannt werden. Beispielsweise stellen Sterbebilder oder die Kosten für eine Zeitungsanzeige keine erforderlichen Kosten dar.

    Ansprechpartner/in:

    A - E Tel. (0941) 507-2502
    F - L Tel. (0941) 507-4503
    M - Z Tel. (0941) 507-2502
    Kontakt

    Abteilung Sozialhilfe

    Johann-Hösl-Straße 11b
    93053 Regensburg
    Postfach: 11 06 43
    93019 Regensburg

    (0941) 507-1502
    (0941) 507-4509
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