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Dienstleistungen

Urkunden (Urkundenstelle)

Beschreibung

Sie benötigen eine Personenstandsurkunde aus Regensburg? 

Dann bitten wir Sie, unser Bürgerserviceportal für die Urkundenbestellung zu nutzen! Dieses steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen betragen kann. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Nachfragen ab.

Sie erreichen unsere Urkundenstelle unter der Telefonnummer 0941/507-4344 oder per Email unter ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRuZWRudWtyVV90bWFzZWRuYXRT.

Bitte vereinbaren Sie für Ihre persönliche Vorsprache einen Termin.

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Wichtige Hinweise zur Urkundenanforderung: 

Sie erreichen die Urkundenstelle unter:
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRuZWRudWtyVV90bWFzZWRuYXRT

Sie können die Urkunden auch online beantragen.

Der Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang. Bei der Bestellung im Bürgerserviceportal stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. 

Die telefonische Beantragung einer Personenstandsurkunde und telefonische Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeschlossen. 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen betragen kann. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von weiteren Nachfragen ab. 

Das Standesamt Regensburg erstellt Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Regensburg beurkundet wurde und die gesetzlichen Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen sind. 

Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:

  • im Geburtenregister: 110 Jahre
  • im Eheregister: 80 Jahre
  • im Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • im Sterberegister: 30 Jahre

Wenn Sie Nachweise aus älteren Personenstandsbüchern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Regensburg.

Personenstandsurkunden sind in folgenden Formaten erhältlich:

  • Standard (deutschsprachig) DIN A4
  • mehrsprachig DIN A4
    (deutsch, englisch, französisch, italienisch, niederländisch, polnisch, serbisch/kroatisch, spanisch, portugiesisch, türkisch)
  • Stammbuchformat DIN A5

Erforderliche Unterlagen

Bei Selbstabholung:

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Wichtige Hinweise

Antragsberechtigte Personen
Personenstandsurkunden dürfen auf Antrag nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen, dazu gehören auch sonstige Verwandte in der Seitenlinie (Onkel, Tante, Nichte, Neffe) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Bei Erbschaftsangelegenheiten bedeutet das zum Beispiel die Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts.

Geschwister eines Kindes oder eines Verstorbenen erhalten eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister oder aus dem Sterberegister, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.

Antragsform
Personenstandsurkunden erhalten Sie online oder durch persönliche Vorsprache beim Standesamt innerhalb unserer Öffnungzeiten. Sie können eine Personenstandsurkunde auch schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail beantragen.

Um ein schnelles Auffinden des jeweiligen Registereintrags zu gewährleisten, bitten wir Sie, die persönlichen Angaben der betreffenden Person (Vornamen und Familienname, Geburtsdatum, Tag der Eheschließung, Sterbedatum) möglichst genau anzugeben. Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu 100,00 € pro Personenstandsfall, je nach Aufwand, zum Beispiel für Ahnenforschung, anfallen.

Gebühren

  • 12,00 €
    für jede Personenstandsurkunde/beglaubigte Ablichtung aus dem Personenstandsregister
  • gebührenfrei
    erhalten Sie eine Personenstandsurkunde, für die auf Grund von Bundesrecht oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, für Zwecke der Kriegsopferversorgung, der Wiedergutmachung, der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld, von Ausbildungszulagen oder von Altershilfe für Landwirte

Zahlung und Postweg

Bitte beachten Sie, dass Personenstandsurkunden nur gegen Vorkasse erteilt werden. Bei persönlicher Abholung ist die Gebühr in bar oder mit Kartenzahlung zu entrichten. Der Versand einer schriftlich oder online beantragten Personenstandsurkunde erfolgt nach Zahlungseingang. Unter Berücksichtigung von Postwegen und Banklaufzeiten erhalten Sie Ihre bestellte Urkunde in der Regel nach ein bis zwei Wochen. Die Beantragung über einen privaten Bestellservice im Internet kann den Erhalt Ihrer Urkunde weiter verzögern.

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz, Kostengesetz, Kostenverzeichnis

Kontakt

Sachgebiet Standesamtswesen
D.-Martin-Luther-Straße 393047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1342
Fax: (0941) 507-4348

zusätzliche Kontaktinfos

Direkt erreichen Sie die Urkundenstelle unter: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRuZWRudWtydV90bWFzZWRuYXRz Fax 49 (941) 507-5348 Tel 49 (941) 507-1344 Tel 49 (941) 507-4344