Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte
Beschreibung
Wer eine Prostitutionsstätte, ein Prostitutionsfahrzeug, eine Prositutionsvermittlung betreiben oder Prostitutionsveranstaltungen durchführen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde und muss dafür einen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Erlaubnisantrag mit Personalausweiskopie
- Betriebskonzept
- Lageplan und Grundrissplan
- Eigentumsnachweis oder Mietvertrag
- Untermietvertrag
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Wichtige Hinweise
Im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) müssen seit 01.07.2017 alle Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten ihr Gewerbe anmelden und eine Betriebserlaubnis bei der zuständen Behörde beantragen.
Für den Neubetrieb einer Prostitutionsstätte, eines Prostitutionsfahrzeuges, einer Prostitutionsvermittlung oder einer Prostitutionsveranstaltung ab 1.7.2017 benötigen Sie vor Beginn des Geschäftsbetriebs eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Daher muss vor Beginn der Betriebsaufnahme ein schriftlicher Erlaubnisantrag mit Personalausweiskopie sowie entsprechendem Betriebskonzept und oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Erlaubnisvoraussetzungen des ProstSchG erfüllt sind und sich die Prostitutionsstätte nicht im Sperrgebiet der Stadt Regensburg befindet. Zudem präjudiziert eine Erlaubniserteilung für ein Prostitutionsgewerbe durch die Stadt Regensburg keine Erlaubnis oder Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften. Sollten Vorschriften, insbesondere des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, verletzt sein, so steht es den jeweiligen Behörden frei, trotz einer Prostitutionsgewerbeerlaubnis eine Untersagung zu erteilen.
Formulare
Rechtsgrundlage
§ 12 ProstSchG
Kontakt
zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung unter der Telefonnummer (0941) 507-1329 oder (0941) 507-2322.