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Dienstleistungen

Stellplatzablösungen

Beschreibung

Eine Stellplatzablösung ist die Zahlung eines Betrages als Ausgleich dafür, dass die für eine Baumaßnahme erforderlichen Stellplätze oder Garagen weder auf dem Baugrundstück noch auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe nachgewiesen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ablösung vom Bauordnungsamt der Stadt zugelassen und ein Stellplatzablösevertrag mit der Stadtkämmerei abgeschlossen ist.

Kontakt

Abteilung Erschließungsbeiträge

Kastenmaierstraße 1
93055 Regensburg
Postfach: 110643
93019 Regensburg

(0941) 507-3200
(0941) 507-861202
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