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Dienstleistungen

Übungsleiterzuschüsse / Vereinspauschale

Fristen/Dauer

Die Anträge sind spätestens bis zum 01.03. eines jeden Jahres einzureichen.

Wichtige Hinweise

Zusammen mit dem "Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale / Übungsleiterzuschüsse" (s.u.) sind die Originale der Übungsleiterlizenzen vorzulegen.

Die "Bestätigung des Übungsleiters für abgehaltene Übungsstunden" (s.u.) ist von allen Übungsleitern einzureichen.

Der "Nachweis über die Durchführung von mehr als 100 Übungsstunden" (s.u.) ist nur von Übungsleitern einzureichen, die jährlich mehr als 100 Übungsstunden abhalten.

Kontakt

Manuel Möller

Amt für Sport und Freizeit

IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 30293055 Regensburg
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Telefon: (0941) 507-1536
Fax: (0941) 507-4539