Übungsleiterzuschüsse / Vereinspauschale
Zuständig
Fristen/Dauer
Die Anträge sind spätestens bis zum 01.03. eines jeden Jahres einzureichen.
Wichtige Hinweise
Zusammen mit dem "Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale / Übungsleiterzuschüsse" (s.u.) sind die Originale der Übungsleiterlizenzen vorzulegen.
Die "Bestätigung des Übungsleiters für abgehaltene Übungsstunden" (s.u.) ist von allen Übungsleitern einzureichen.
Der "Nachweis über die Durchführung von mehr als 100 Übungsstunden" (s.u.) ist nur von Übungsleitern einzureichen, die jährlich mehr als 100 Übungsstunden abhalten.
Formulare
Kontakt
Manuel Möller
Amt für Sport und Freizeit
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 30293055 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan