Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge in Sanierungsgebieten
Beschreibung
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten stehen insbesondere die Veräußerung und Belastung sowie die Veränderung eines Grundstücks nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Stadt (Sanierungsstelle).
Bei baulichen Veränderungen erfolgt die Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung des Vorhabens nach § 144 BauGB im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens.
Kontakt
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungswesen