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Dienstleistungen

Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge in Sanierungsgebieten

Beschreibung

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten stehen insbesondere die Veräußerung und Belastung sowie die Veränderung eines Grundstücks nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Stadt (Sanierungsstelle).
Bei baulichen Veränderungen erfolgt die Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung des Vorhabens nach § 144 BauGB im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens.

Kontakt

Abteilung Stadterneuerung und Wohnungswesen
D.-Martin-Luther-Straße 193047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
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Telefon: (0941) 507-96633
Fax: (0941) 507-2662