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Dienstleistungen

Gebäudeabsteckungen und Schnurgerüstüberprüfungen

Beschreibung

Im Zuge von Baugenehmigungsverfahren wird in der Regel gefordert, dass vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein muss.

Die Leistung kann mit dem Formblatt "Antrag auf Leistungen der städtischen Vermessung" (siehe unten; Formulare) beantragt werden.

Nähere Informationen zum Ablauf und eventuell anfallenden Kosten können Sie dem Hinweisblatt entnehmen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Amtes für Stadtentwicklung.

Kontakt

Abteilung Vermessung und Kartographie

D.-Martin-Luther-Straße 1
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-2660
(0941) 507-4866
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