Dienstleistungen
Gebäudeabsteckungen und Schnurgerüstüberprüfungen
Beschreibung
Im Zuge von Baugenehmigungsverfahren wird in der Regel gefordert, dass vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein muss.
Die Leistung kann mit dem Formblatt "Antrag auf Leistungen der städtischen Vermessung" (siehe unten; Formulare) beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und eventuell anfallenden Kosten können Sie dem Hinweisblatt entnehmen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Amtes für Stadtentwicklung.
Dokumente
Kontakt
Abteilung Vermessung und Kartographie
D.-Martin-Luther-Straße 1
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Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-2660
(0941) 507-4866
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