Dienstleistungen
Gebäudeabsteckungen und Schnurgerüstüberprüfungen
Im Zuge von Baugenehmigungsverfahren wird in der Regel gefordert, dass vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein muss.
Die Leistung kann mit dem Formblatt "Antrag auf Leistungen der städtischen Vermessung" (siehe unten; Formulare) beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und eventuell anfallenden Kosten können Sie dem Hinweisblatt entnehmen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Amtes für Stadtentwicklung.
Sachgebiet Vermessung
D.-Martin-Luther-Straße 1
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-3660
(0941) 507-4866
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRnbnVzc2VtcmVW
Weitere Informationen
Das Bayerische Behördennetz (BYBN) steht am Montag, 25. August 2025, im Zeitraum zwischen 11.30 bis 12.30 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.