Staatliche Finanzhilfeaktionen
Beschreibung
Bei Notständen durch Elementarereignisse (z. B. bei Hochwasser) können staatliche Finanzhilfen bereitgestellt werden. Die finanzielle Abwicklung erfolgt durch die oben angegebene Dienststelle. Diese Finanzhilfeaktionen sind jeweils ereignisbezogen, d.h. sie hängen von den Vorgaben staatlicher Hilfsprogramme bzw. von Beschlüssen des Stadtrats ab.
Kontakt
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungswesen