Landpachtverträge
Beschreibung
Das Umweltamt registriert und überwacht die ordnungsgemäße Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen. Der Verpächter hat den Abschluss eines Landpachtvertrages oder Vertragsänderungen binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung durch Vorlage des Vertrages oder im Falle eines mündlichen Vertragsabschlusses durch inhaltliche Mitteilung (Pachtsache, Pachtdauer, Vertragsleistungen) anzuzeigen. Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke unterliegen der Anzeigepflicht nicht, wenn die Pachtfläche weniger als 2 ha beträgt.
Die Anzeige ist an das Umweltamt, z. Händen Frau Schäffer, zu schicken.
Kontakt
Hannelore Schäffer