Anmeldung geschützter Arten
Zuständig
Beschreibung
Die Haltung vieler Tiere unterliegt artenschutzrechtlichen Vorschriften. Die betrifft vor allem
Vögel: Amazonen, Sittiche, Agaporniden, Loris, Rosenköpfchen, Ara, Kakadus, Papageien, Fischeri, Kernbeißer, Falken, Bussarde, Habichte, Hänflinge, Grünlinge, Zeisige, Finken,
Reptilien: Schildkröten, Schlangen, Pythons, Nattern, Boas, Leguane, Chamäleons, Kaimane, Krokodile, Eidechsen, Agamen,
Amphibien: Pfeilgiftfrösche, Grasfrösche, Springfrösche, Ochsenfrösche, Axolotls, Lurche, Molche, Unken, Kröten, Baumsteiger, Salamander,
Spinnentiere wie Vogelspinnen, Skorpione.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend!
Das Umweltamt nimmt Anzeigen nach der Artenschutzverordnung entgegen und stellt Citesbescheinigungen aus. Die Einhaltung der Artenschutzbestimmungen bei Zoohandlungen und Züchtern wird kontrolliert