Baumschutz
Beschreibung
Die Baumschutzverordnung regelt die Entfernung oder Veränderung von Bäumen ab einem Stammumfang von 100 cm, für mehrstämmige Bäume ab 80 cm in der Summe der beiden stärksten Stämmlinge (gemessen in 1 m Höhe).
Die Fachleute der Stadtverwaltung beraten und helfen gerne weiter.
Wichtige Hinweise
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Bauherren sowie im Merkblatt Baumschutz im Bereich von Baustellen.
Formulare
Kontakt
Dr. Hannaleena Pöhler
Kerstin Ring
Hannelore Schäffer
Magnus Seelmann
Marion Trinkerl