Dienstleistungen

Baumentfernung bzw. -veränderung

Beschreibung

Genehmigung zur Entfernung oder Veränderung eines geschützten Baumes.

Die Baumschutzverordnung regelt die Entfernung oder Veränderung von Bäumen ab einem Stammumfang von 100 cm, für mehrstämmige Bäume ab 100 cm in der Summe der beiden stärksten Stämmlinge (gemessen in 1 m Höhe).

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular und evtl. Fotos vom Baum

Wichtige Hinweise

Nach Eingang des Antrags meldet sich der/die zuständige Mitarbeiter/in wegen eines Ortstermins zur fachlichen Begutachung.

Gebühren

Grundgebühr 75.-€, pro weiteren Baum 10.-€

Rechtsgrundlage

§ 5 Baumschutzverordnung

Kontakt

Loreen Schaubeck

Umweltamt
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 1.012
93055 Regensburg

(0941) 507-2313
(0941) 507-4319
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