Dienstleistungen
Baumentfernung bzw. -veränderung
Beschreibung
Genehmigung zur Entfernung oder Veränderung eines geschützten Baumes.
Die Baumschutzverordnung regelt die Entfernung oder Veränderung von Bäumen ab einem Stammumfang von 100 cm, für mehrstämmige Bäume ab 100 cm in der Summe der beiden stärksten Stämmlinge (gemessen in 1 m Höhe).
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular und evtl. Fotos vom Baum
Wichtige Hinweise
Gebühren
Grundgebühr 75.-€, pro weiteren Baum 10.-€
Dokumente
Rechtsgrundlage
§ 5 Baumschutzverordnung
Dienstleistung online
Kontakt
Loreen Schaubeck
Umweltamt
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 1.012
93055 Regensburg
(0941) 507-2313
(0941) 507-4319
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