Brennstoffe
Beschreibung
In kleineren Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen nur die vom Hersteller zugelassenen Brennstoffe eingesetzt werden.
Eine Verbrennung von behandeltem Holz (gestrichen, lackiert, mit Holzschutzmitteln behandelt) ist nicht zulässig.
Kontakt
Abteilung fachlicher Umweltschutz