Dienstleistungen
Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen
Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, wie Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Mittagesbetreuung an Schulen, etc. nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.
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Sie können jederzeit zu unseren Öffnungszeiten und ohne Termin bei uns vorbeikommen. Hier können wir Sie individuell und ausführlich beraten.
Montag, Dienstag, Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 – 13:00 Uhr und 15:00 – 17:30 Uhr
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Sachgebiet Förderung in Kindertageseinrichtungen, Bildungs- und Teilhabepaket (FTE/BuT)
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