Dienstleistungen
Förderung für Kindertageseinrichtung
Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, wie Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Mittagesbetreuung an Schulen, etc. nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.
Diese Leistungen sind möglich:
- Betreuungskosten in Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorten und Mittagsbetreuungen
- Kosten für Ferienbetreuungen
- Bezuschussung von Ferienmaßnahmen
- Bezuschussung von Ferienpassgebühren
Leistungen zur Übernahme der Betreuungskosten werden bis zum 14. Lebensjahr gewährt.
Leistungen zur Bezuschussung von Ferienmaßnahmen werden bis zum 18. Lebensjahr gewährt.
Leistungen zur Bezuschussung von Ferienpassgebühren werden bis zum 21. Lebensjahr gewährt.
Die nachfolgenden Informationen zeigen, wer die Leistungen bekommen kann und an wen Sie sich wenden müssen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen zur Förderung in Kindertageseinrichtungen?
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Bürgergeld (SGB II Leistungen) oder
- Sozialhilfe (Grundsicherung nach SGB XII) oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise übernommen werden.
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage Ihrer persönlichen Einkommenssituation.
Bitte kommen Sie während der Öffnungszeiten zu einer individuellen Beratung vorbei.
Wir prüfen Ihren Anspruch gerne gemeinsam mit Ihnen und informieren Sie über die benötigten Unterlagen.
Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Anträge oder haben Fragen?
Sie können jederzeit zu unseren Öffnungszeiten und ohne Termin bei uns vorbeikommen. Hier können wir Sie individuell und ausführlich beraten.
Öffnungszeiten:
| Montag, Dienstag, Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08:30 – 13:00 Uhr und |
| 15:00 – 17:30 Uhr |
E-Mail: ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRuZWdudXRzaWVMLWVsbGVpem5hbmlG
Telefonnummer: 0941/507-7766
Sachgebiet Förderung in Kindertageseinrichtungen, Bildungs- und Teilhabepaket (FTE/BuT)
Richard-Wagner-Straße 20
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