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Dienstleistungen

Zulassung eines Neufahrzeugs

Beschreibung

Eine Neuzulassung ist entweder eine Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs, die erstmalige Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs (das z.Bsp. bisher nur auf einem Werksgelände gefahren ist) oder die Zulassung eines reimportierten Fahrzeugs. Sie können hier online einen entsprechenden Antrag stellen, wenn Sie die fahrzeughaltende Person sind.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden ab 2018 herausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.

gültige KFZ-Versicherung (sogenannte eVB-Nummer)

gültige Bankverbindung für die Einziehung der KFZ-Steuer

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Neuzulassungen nicht in den Bürgerbüros durchgeführt werden! Neuzulassungen sind ausschließlich im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen möglich.

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-4329