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Dienstleistungen

Zulassung eines Neufahrzeugs

Beschreibung

Eine Neuzulassung ist entweder eine Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs, die erstmalige Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs (das z.Bsp. bisher nur auf einem Werksgelände gefahren ist) oder die Zulassung eines reimportierten Fahrzeugs. Sie können hier online einen entsprechenden Antrag stellen, wenn Sie die fahrzeughaltende Person sind.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“

Erforderliche Unterlagen
  • gültige KFZ-Versicherung (sogenannte eVB-Nummer)
  • gültige Bankverbindung für die Einziehung der KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheingung Teil II
  • EG-Übereinstimmungserklärung
  • Bei Firmen: Aktuelle Gewerbeanmeldung oder aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Neuzulassungen nicht in den Bürgerbüros durchgeführt werden! Neuzulassungen sind ausschließlich im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen möglich.

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
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