Zulassung eines Neufahrzeugs
Beschreibung
Eine Neuzulassung ist entweder eine Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs, die erstmalige Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs (das z.Bsp. bisher nur auf einem Werksgelände gefahren ist) oder die Zulassung eines reimportierten Fahrzeugs. Sie können hier online einen entsprechenden Antrag stellen, wenn Sie die fahrzeughaltende Person sind.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden ab 2018 herausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
gültige KFZ-Versicherung (sogenannte eVB-Nummer)
gültige Bankverbindung für die Einziehung der KFZ-Steuer
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Neuzulassungen nicht in den Bürgerbüros durchgeführt werden! Neuzulassungen sind ausschließlich im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen möglich.