Dienstleistungen
Zulassung eines Neufahrzeugs
Ein Fahrzeughalter hat ein fabrikneues Fahrzeug im Inland erworben, das zugelassen werden soll. Dem Fahrzeug wurden noch nie Kennzeichen zugeteilt. In der Zulassungsbescheinigung Teil II darf weder ein Halter noch ein Erstzulassungsdatum eingetragen sein.
- Der Zulassungsantrag ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
- Die Kfz-Versicherung sowie das Hauptzollamt werden von der Zulassungsstelle automatisch über die Zulassung informiert.
- amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
- ggf. Vollmacht (falls der Halter nicht persönlich vorspricht)
- SEPA-Lastschriftmandat
Bitte beachten Sie, dass Neuzulassungen nicht in den Bürgerbüros durchgeführt werden! Neuzulassungen sind ausschließlich im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen möglich.
- 30,00 Euro für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
- zusätzlich KBA-Gebühren gem. GebOSt
- ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.
§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
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