Halten gefährlicher Tiere und Kampfhunde
Beschreibung
Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis.
Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Wichtige Hinweise
Die Züchtung von Kampfhunden oder die Kreuzung mit Kampfhunden ist verboten.
Die Ausbildung von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren bedarf der Erlaubnis.
Rechtsgrundlage
Art. 37 LStVG
Art. 37 a LStVG
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
zusätzliche Kontaktinfos
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.