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Dienstleistungen

Einweisung nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Beschreibung

Ist jemand psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört und ist dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, kann derjenige gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden.

Wichtige Hinweise

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung (s. u. "Kontakt") bzw. unter dem Telefonsammelanschluss 0941/507-93211.

Rechtsgrundlage

BayPsychKHG

Kontakt

Christina Pospischil

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 114
93053 Regensburg

(0941) 507-5329
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRhbml0c2lyaEMubGloY3NpcHNvUA==

Theresa Eckl

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
Zimmer: 106
93053 Regensburg

(0941) 507-93217
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRhc2VyZWhULmxrY0U=