Einweisung nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Beschreibung
Ist jemand psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört und ist dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, kann derjenige gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden.
Wichtige Hinweise
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.
Rechtsgrundlage
BayPsychKHG
Kontakt
Christina Pospischil
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 11493053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-5329
Fax: (0941) 507-2329