Einweisung nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Beschreibung
Ist jemand psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört und ist dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, kann derjenige gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden.
Wichtige Hinweise
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung (s. u. "Kontakt") bzw. unter dem Telefonsammelanschluss 0941/507-93211.
Rechtsgrundlage
BayPsychKHG
Kontakt
Christina Pospischil
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 11493053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-5329
Fax: (0941) 507-2329
Theresa Eckl
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
Zimmer: 10693053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan