Erteilung einer Pfandleiher-Erlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
- Nachweis über ausreichende Mittel bzw. Sicherheiten
- Zusätzlich für Firmen: Handelsregisterauszug/Notarvertrag
- Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige: Aufenthaltserlaubnis in Ablichtung
Rechtsgrundlage
§ 34 GewO, PfandlVO