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Startschuss für die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Lärmaktionsplanung

In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Eine Beteiligung ist bis zum 24. April 2023 möglich.