Verfahren zum Hochwasserschutz Regensburg „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ hat begonnen

Fristen für Einwendungen

Die Stadt Regensburg möchte darüber informieren, dass der Freistaat das Verfahren zum Hochwasserschutz Regensburg „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ beim Umweltamt der Stadt Regensburg beantragt hat.

Das geplante Vorhaben umfasst den Unteren Wöhrd, beginnend im sogenannten „Mühlenviertel“ im Westen und ostwärts endend im Bereich westlich der Nibelungenbrücke. Der Bereich östlich der Nibelungenbrücke wird nicht berührt. Die Planungen umfassen im Wesentlichen die abschnittsweise Errichtung von Hochwasserschutzmauern und mobilen Hochwasserschutzelementen, Objektschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die Errichtung einer Untergrundabdichtung gegen aufsteigendes Grundwasser sowie einer Binnenentwässerung. Zudem erfolgen notwendige Anpassungen an Sparten und Umgestaltungsmaßnahmen des Vorlandes am nördlichen Ufer des Unteren Wöhrd (Nordarm der Donau) und im Bereich der Werftstraße.

Für das beantragte Vorhaben wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit, als Betroffener des Vorhabens Einwendungen zu erheben. Hierfür sind jedoch gesetzliche Fristen einzuhalten.

Nähere Informationen zu diesem Verfahren und den geltenden Fristen können dem Amtsblatt entnommen (digital abrufbar: www.regensburg.de/aktuelles/amtsblatt) sowie unter www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-3/umweltamt/bekanntmachungen eingeholt werden.

10. November 2025

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