Das Bayerische Kabinett hat Anpassungen der 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BaylfSMV) im Hinblick auf Testungen in Schulen und Kitas mit Inkrafttreten zum 1. Mai beschlossen.
In den Schulen fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 weg. Dies gilt hinsichtlich der anlasslosen regelmäßigen Testungen ebenso wie für schulische Testungen bei einem Infektionsfall. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
Ebenso fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung weg. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
Informationen zum Schulbetrieb
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht entfällt.
Testnachweis
Die Testpflicht entfällt.
Informationen zur Kindertagesbetreuung
Die Testpflicht entfällt. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.