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Sprachenwahl und Flexibilität bei der Schulzweigwahl

Die Wahl der zweiten Fremdsprache (Latein oder Französisch) in der 6. Jahrgangsstufe hat noch keine Auswirkungen auf den ab der 8. Jahrgangsstufe besuchten Schulzweig (Ausnahme: Im Musischen Zweig ist Latein als zweite Fremdsprache zwingend  vorgegeben).

Ab der 8. Jahrgangsstufe können die Schülerinnen und Schüler ihren Weg unabhängig von der Wahl der zweiten Fremdsprache dann entweder im Sprachlichen Zweig (drei Fremdsprachen) oder im Sozialwissenschaftlichen  Zweig (zwei Fremdsprachen und Schwerpunkt „Politik und Gesellschaft“ / “Sozialpraktische Grundbildung“) fortsetzen. Die Entscheidung hierfür wird gegen Ende der 7. Jahrgangsstufe getroffen.

Mögliche Fremdsprachenfolgen (G9):

Jgst. Musischer

Zweig

Sprachlicher

Zweig

Sozialwissenschaftlicher

Zweig

5 E E E
6/7 E + L E + F bzw. E + L E + F bzw. E + L
8-11 E + L E + F + S bzw. E + L + S E + F bzw. E + L
12/13 In der Oberstufe können die Schülerinnen und Schüler entscheiden, welche der bisherigen Fremdsprachen sie ablegen bzw. fortführen wollen.

Abkürzungen:

E: Englisch

F: Französisch

L: Latein

S: Spanisch