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Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Regensburg (Sicherungsverordnung) vom 20. Juni 2011
(4) Ein Grundstück wird über diejenigen öffentlichen Straßen erschlossen, zu denen in rechtlich gesicherter Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden kann. § 8 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit Geldbuße bis zu 500,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. seine Verpflichtungen nach dieser Verordnung gemäß § 3 Abs. 1 einen Gehweg von Schnee ...
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung der "Georg-Hegenauer-Stiftung" vom 20. Juli 2000
Die Stiftung hat auf ihre Kosten die beiden oben genannten Grabstätten an jedem Allerheiligentag mit je einem großen Waldkranz mit Stadtschleife Regensburg zu schmücken bzw. einen solchen Kranz an der oben genannten Gedenktafel niederzulegen. § 8 Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung Beschlüsse über Änderungen der Satzung und Anträge auf Umwandlung (Änderung des ...
Gefunden in: Stadtrecht
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen vom 26. März 1995
Mai 1995, geändert durch Stadtratsbeschluß vom 30. Januar 1997, AMBl. Nr. 8 vom 24. Februar 1997, AMBl. Nr. 34 vom 20. August 2001) I. Allgemeines Die gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen.
Gefunden in: Stadtrecht
Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Stadtbücherei Regensburg "Benutzungsordnung Stadtbücherei (BüBO)" vom 24. Juli 2008
Der/die Leiter/in der Stadtbücherei sowie die von ihm/ihr beauftragten Mitarbeiter/innen üben in den Büchereien das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. 8. Ausschluss von der Benutzung Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Gefunden in: Stadtrecht
Verzeichnis der an die städtische Straßenreinigung angeschlossenen Straßen, Wege und Plätze der Reinigungsklasse 3 (zu § 3 der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Regensburg)
-Mihiel-Straße, Minervastraße, Mitterweg, Moosweg Hs.Nr. 17 und 19 - 22, Mörikestraße, Mühlhausener Weg, Münchberger Straße, Münzerweg, Nelkenweg, Neptunweg, Nestroystraße, Nicolaus-Gallus-Straße, Niefangweg, Nittenauer Straße, Obere Regenstraße ab Plankstraße (Südseite) bis Hs.Nr. 3, Osterbergweg, Osterhofener Straße, Ostheim, Otterbachweg, Otto-Prager-Weg, Paracelsusstraße Paul-Heyse-Straße, ...
Gefunden in: Stadtrecht
Haushaltsrede von Stadträtin Irmgard Freihoffer (Die Linke)
Ebenfalls die Bundesebene betreffend: Die Vorgaben im Mietspiegel zulasten der Vermieter*innen. So können jedes Jahr 8 % der Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden, auch dann, wenn die Mieter*innen nach zwölfeinhalb Jahren diese längst abbezahlt haben.
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Prof. Dr. Achim Hubel
In: forschung, Mitteilungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, 1990, Heft 2, S. 4-8. Einführung. In: Ausstellungskatalog „Richard Triebe. Skulptur – Plastik – Grafik“ (Oberpfälzer Künstlerhaus Schwandorf), Schwandorf 1991, S. 7 f.
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Satzung über die Benutzung der Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschule Benutzungssatzung - SuMSBS) vom 11. Juni 2013
Die bei einem verwirklichten Bonustatbestand zu zahlende (verminderte) Gebühr ergibt sich aus den Ziffern 3.2, 3.3, 4.1 der Anlage zur Sing- und Musikschulgebührensatzung (Gebührenverzeichnis). § 8 Förderklasse/Studienvorbereitende Ausbildung (1) Die Musikschule bietet besonders interessierten und begabten Schülern eine vertiefte Musikbildung.
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Richtlinien der Stadt Regensburg zur Förderung von Projekten quartiersbezogener Seniorenarbeit
In Publikationen des/der Geförderten muss auf die Förderung des Vorhabens durch die hingewiesen werden. 8. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt zum 1. Dezember 2022 in Kraft. Die Richtlinie der zur Förderung von Projekten quartiersbezogener Seniorenarbeit vom 1.
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Satzung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR) vom 01. Mai 2002
(3) Leistungen, die die Stiftung von der in Anspruch nimmt, werden durch einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet. § 6 Absatz 3 der Satzung bleibt unberührt. § 8 Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung (1) Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen.
Gefunden in: Stadtrecht