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Satzung über die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagenbenutzungssatzung - NWBS) vom 24.10.2024

In begründeten Einzelfällen ist eine solche Betretung auch in der Nachtzeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr angezeigt. Bauliche Maßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen, die zur Erhaltung der Notwohnanlage, zur Abwendung drohender Gefahren sowie zur Beseitigung von Schäden notwendig werden oder der Modernisierung dienen, darf die Stadt auch ohne Zustimmung der Benutzer vornehmen.

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Unternehmen

KG OneVision Software AG OneVision Software AG © OneVision Software AG Die OneVision Software AG ist ein internationaler Anbieter für innovative und kosteneffiziente Software-Lösungen für die Druck-, Verlags- und Medienindustrie. In den letzten 20 Jahren hat sich die Unternehmung mit ihren Produkten für die Druckvorstufe als Weltmarktführer ...

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Satzung der Stadt Regensburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 30. April 2021

H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 5) liegenden Grundstücksflächen für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen die Bestandteil der Verkehrsanlagen im Sinne der Nr. 1 bis Nr. 4 sind, in voller Breite, soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, ...

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Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden "Brücke-Ideen verbinden Menschen", Joachim Wolbergs

Die Ursprungsplanungen für beide Projekte lagen in der Größenordnung von 20 bis 30 Mio.. Wir wollen eine zeitgleiche Realisierung beider Vorhaben ab sofort und halten eine Deckelung der Gesamtinvestitionskosten auf 45 Mio. durch Überarbeitung der Planungen für geboten und möglich.

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Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Regensburg (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung - KiTBS) vom 05.05.2021

(2) Wenn öffentliche Belange es rechtfertigen und solange die in Art. 2 Abs. 2 BayKiBiG geregelte Voraussetzung, dass die überwiegende Zahl der Kinder über einen Zeitraum von mindestens einem Monat die Kindertageseinrichtung durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche besucht, erfüllt ist, kann in Einzelfällen von der in Abs. 1 vorgegebenen Mindestbuchungszeit abgewichen werden.

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Veröffentlichungen der Fachstelle Gewaltprävention

In: VLB Akzente. Berufliche Bildung in Bayern, S. 20-21, Jg. 11, Heft 2, 2002 35 Seiten, ISSN 0942-6939, 3.00 € Der Artikel beschreibt die Konzeption und die Durchführung eines Fortbildungstages für BVJ-Lehrkräfte zum Themenkreis interkulturelle Pädagogik.

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Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung - SNS) vom 18. Dezember 2000

Endet die Sondernutzung vor dem Ablauf des Ablösungszeitraumes, im Falle des Satzes 2 vor dem Ablauf von 20 Jahren, so ist der auf die Zukunft bezogene Gebührenteil des Ablösungsbetrages auf Antrag zu erstatten

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Verabschiedung der ausgeschiedenen Stadtratsmitglieder sowie des ehem. Oberbürgermeister und des ehem. dritten Bürgermeisters

Gut 15 Jahre lang hat er Hilfslieferungen für unsere Partnerstadt Odessa organisiert. Zudem hat er vor 20 Jahren die Gründung eines Vereins initiiert, der Obdachlose und weitere Hilfsbedürftige in ganz besonderer Weise unterstützt.

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Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung vom 18. April 2005

Wilhelm-Raabe-Strasse Nr. 1 (Gaststätte) sowie Nr. 10 bis Nr. 20 a Franz-von-Kobell-Strasse Nr. 16 bis Nr. 22 sowie Nr. 23 bis Nr. 27 Neubebauung nördlich der Karl-Stieler-Strasse Boelckestrasse Nr. 1 und Nr. 21 sowie Parkdeck Boelckestrasse Neubebauung nördlich der Boelckestrasse (1) Dachform, Dachneigung, Dachränder, Dacheindeckung Dachform und Dachneigung sind entsprechend den ...

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Haus- und Schulordnung BS III Volltext

Kostenbeitrag Von jedem Schüler wird pro Schuljahr ein Kostenbeitrag von 20 € erhoben. Bei späterem Eintritt oder planmäßigem Austritt zum Halbjahr verringert sich der Beitrag auf 10 €.

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