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Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Regensburg

Aufwendungs- und Kostenersatzverzeichnis

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 3, 5 und 6) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen.

1. Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

1.1 ein Lösch- oder Sonderfahrzeug, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt 4,20 EUR
1.2 ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 bzw. LF 8 5,80 EUR
1.3 ein Löschgruppenfahrzeug LF 16 2,60 EUR
1.4 ein Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 bzw. TLF 16/24 5,50 EUR
1.5 eine Drehleiter DLK 23-12 5,10 EUR
1.6 einen Rüstwagen oder Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter "Gefahrgut" bzw. "Atem-/Strahlenschutz" 9,50 EUR
1.7 einen Lastkraftwagen (auch als Anhängerzugfahrzeug) oder ein Wechselladerfahrzeug 3,90 EUR
1.8 ein Kleinalarmfahrzeug KLAF 1,10 EUR
1.9 ein Mehrzweckfahrzeug, Kombi 0,70 EUR
1.10 ein Einsatzleitfahrzeug oder PKW 0,60 EUR
1.11 ein Mehrzweckboot MZB ---- 

2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Ausrückestundenkosten werden nicht erhoben, soweit ein Fahrzeug im Rahmen von Pflicht-Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 BayFwG) abgestellt wird.

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens von der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je Stunde für

2.1 ein Lösch- oder Sonderfahrzeug, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt 89,00 EUR
2.2 ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 bzw. LF 8 67,00 EUR
2.3 ein Löschgruppenfahrzeug LF 16 94,00 EUR
2.4 ein Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 bzw. TLF 16/24 126,00 EUR
2.5 eine Drehleiter DLK 23-12 154,00 EUR
2.6 einen Rüstwagen oder Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter "Gefahrgut" bzw. Atem-/Strahlenschutz" 106,00 EUR
2.7 einen Lastkraftwagen (auch als Anhängerzugfahrzeug) oder ein Wechselladerfahrzeug 41,00 EUR
2.8 ein Kleinalarmfahrzeug KLAF 20,00 EUR
2.9 ein Mehrzweckfahrzeug, Kombi 24,00 EUR
2.10 ein Einsatzleitfahrzeug oder PKW 17,00 EUR
2.11 ein Mehrzweckboot MZB 45,00 EUR

3. Arbeitsstundenkosten

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und für das demnach keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.

In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für:

3.1 einen Beleuchtungsanhänger LIMA 105,00 EUR
3.2 ein Brennschneidgerät 66,00 EUR
3.3 eine Motorkettensäge 20,00 EUR
3.4 eine Tragkraftspritze 48,00 EUR
3.5 ein Atemschutzgerät mit Maske 25,00 EUR
3.6 einen Generator 5 kVA 24,00 EUR
3.7 eine Tauchpumpe 13,00 EUR
3.8 eine Mineralölumfüllpumpe mit Zubehör 64,00 EUR
3.9 einen Mehrzwecksauger 26,00 EUR
3.10 ein Lüftungsgerät 21,00 EUR
3.11 ein Be- und Entlüftungsgerät 29,00 EUR
3.12 ein Schlauchboot 13,00 EUR
3.13 einen Druckschlauch 7,00 EUR
  + Waschen, Prüfen und Trocknen je Schlauchlänge 7,00 EUR
3.14 einen Saugschlauch 3,00 EUR
  + Waschen, Prüfen und Trocknen je Schlauchlänge 5,00 EUR
3.15 einen Ölauffangbehälter 24,00 EUR
  + Reinigen (pauschal) 20,00 EUR
3.16 einen Ölschlängel (je 20 m Länge) 15,00 EUR
  + Reinigen (pauschal) 20,00 EUR
3.17 ein Fass 2,00 EUR
3.18 einen Sandsack 2,00 EUR

4. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

4.1 Hauptamtliches Personal

Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter werden folgende Stundensätze berechnet:

4.1.1 Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (A 7 / A 8) 29,00 EUR
4.1.2 Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (A 9 / A 9 + Z) 33,00 EUR
4.1.3 Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (A 10 - A 13) 38,00 EUR
4.1.4 Beamter des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes (A 13 - A 15) 44,00 EUR 

4.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 29,00 EUR 

4.3 Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden folgende Stundensätze berechnet:

4.3.1 Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (A 7 / A 8) 29,00 EUR
4.3.2 Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (A 9 / A 9 + Z) 33,00 EUR
4.3.3 Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (A 10 - A 13) 38,00 EUR
4.3.4 ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender (§ 11 Abs. 4 AV BayFwG) 12,00 EUR

Für die An- und Rückfahrt wird je eingeteilten Mann insgesamt eine weitere Stunde berechnet. Für Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, wird je eingeteilten Mann der einschlägige Stundensatz berechnet.

4.4 Beratungsleistungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes

Erbringen Beamte der Berufsfeuerwehr Beratungsleistungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes, werden je Stunde 69,00 EUR berechnet. Zu den Beratungsleistungen zählen auch die Zeiten, die für die Durchsicht der Unterlagen und für das Erstellen von Schriftstücken anfallen. Bei der Wahrnehmung von Ortsterminen werden für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt 41,00 EUR pauschal berechnet.

5. Geräteüberlassungskosten

Für die Bereitstellung bei Sicherheitswachen bzw. für die Überlassung an Dritte werden für die nachstehend aufgeführten Geräte und Ausrüstungsgegenstände pro angefangenen Tag folgende Kosten berechnet:

Für

5.1 einen Druckschlauch 7,00 EUR
  + Waschen, Prüfen und Trocknen je Schlauchlänge (pauschal, je Ausleihdauer) 7,00 EUR
5.2 einen Saugschlauch 3,00 EUR
  + Waschen, Prüfen und Trocknen je Schlauchlänge (pauschal, je Ausleihdauer) 7,00 EUR
5.3 eine Schlauchbrücke 5,00 EUR
  ein Standrohr, Strahlrohr, Verteilungsstück, Sammelstück, Saugkorb, Übergangsstück 5,00 EUR
5.4 einen Feuerlöscher (zzgl. evtl. Löschpulververbrauch) 12,00 EUR
5.5 eine Kübelspritze 6,00 EUR
5.6 eine Löschdecke, Abdeckplane 4,00 EUR
5.7 eine Elektrotauchpumpe 51,00 EUR
5.8 eine Arbeitsleine 4,00 EUR
5.9 einen Sandsack 2,00 EUR
5.10 ein Fass 2,00 EUR
5.11 eine Steckleiter (je Teil) 6,00 EUR

6. Kosten für Leistungen der Atemschutzgeräte- und Schlauchwerkstatt

Für die Unterhaltung und Instandsetzung von Geräten sowie für nachfolgende Arbeitsleistungen werden folgende Kosten erhoben:

6.1 Reinigen und Prüfen eines Pressluftatmers 28,00 EUR
6.2.1 Füllen einer Pressluftflasche bis 4 l (200 bar) 13,00 EUR
6.2.2 Füllen einer Pressluftflasche bis 10 l (200 bar) 14,00 EUR
6.2.3 Füllen einer Pressluftflasche bis 6 l (300 bar) 14,00 EUR
6.3 Reinigen, Desinfizieren und Prüfen einer Atemschutzmaske 14,00 EUR
6.4 Waschen, Prüfen und Trocknen je Schlauchlänge 11,00 EUR
6.5 Vulkanisieren (einschl. Material) je Schadensstelle 9,00 EUR
6.6 Einband je Kupplung bei Druckschläuchen 10,00 EUR
6.7 Einband von Hülsen (nur für Druckschläuche) je Hülse (6.6 mit 6.7 ohne Kupplung bzw. Hülse, jedoch einschl. Arbeitszeit und Draht) 10,00 EUR