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Anlage zu § 1 Abs. 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Regensburg (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung – FwKS)

Aufwendungs- und Kostenersatzverzeichnis

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 3, 6 und 7) sowie den Personalkosten (Nummer 4) zusammen. Bei den Nummern 5 und 8 sind die Personalkosten bereits enthalten.

In den Fällen der Umsatzsteuerpflicht wird zusätzlich die gültige gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Insbesondere die freiwilligen Leistungen des § 1 Abs. 2 dieser Satzung unterliegen ab dem 01.01.2025 der Umsatzsteuer.

1. Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

1.1 ein Lösch- oder Sonderfahrzeug, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt      6,40 EUR
1.2 ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug      3,10 EUR
1.3 ein Tanklöschfahrzeug TLF3000/ PTLF4000      4,80 EUR
1.4 eine Drehleiter DLK 23-12      3,50 EUR
1.5 einen Rüstwagen    19,70 EUR
1.6 ein Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter      5,90 EUR
1.7 einen Lastkraftwagen - auch als Zugfahrzeug      3,70 EUR
1.8 ein Kleinalarmfahrzeug KLAF     1,30 EUR 
1.9 einen Kranwagen     7,20 EUR
1.10 ein Mehrzweckfahrzeug oder Kombi     0,40 EUR
1.11 ein Einsatzleitfahrzeug oder Pkw     0,80 EUR
1.12 einen Kommandowagen     0,50 EUR
1.13 ein Mehrzweckboot     6,10 EUR

2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, welche zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Ausrückestundenkosten werden nicht erhoben, soweit ein Fahrzeug im Rahmen von Pflicht-Sicherheitswachen nach Art. 4 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) abgestellt wird. Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens von der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für

2.1 ein Lösch- oder Sonderfahrzeug, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt 171,90 EUR
2.2 ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 72,80 EUR
2.3 ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000/ PTLF 4000 104,90 EUR
2.4 eine Drehleiter DLK 23-12 128,20 EUR
2.5 einen Rüstwagen 323,30 EUR
2.6 ein Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter 169,20 EUR
2.7 einen Lastkraftwagen auch als Zugfahrzeug 44,20 EUR
2.8 ein Kleinalarmfahrzeug KLAF 14,10 EUR
2.9 einen Kranwagen 302,90 EUR
2.10 ein Mehrzweckfahrzeug oder Kombi 136,00 EUR
2.11 ein Einsatzleitfahrzeug oder Pkw 10,50 EUR
2.12 einen Kommandowagen 6,70 EUR
2.13 ein Mehrzweckboot 26,30 EUR
2.14 einen Beleuchtungsanhänger LIMA 126,00 EUR

3. Arbeitsstundenkosten

Wird ein Gerät eingesetzt, dass nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und für das demnach keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.

In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

Als Arbeitsstundenkosten werden je 60 Minuten berechnet für:

3.1 einen VSA (Verkehrssicherungsanhänger) 25,00 EUR
3.2 ein Brennschneidgerät 20,00 EUR
3.3 eine Motorkettensäge 20,00 EUR
3.4 eine Tragkraftspritze 25,00 EUR
3.5 ein Atemschutzgerät mit Maske 50,00 EUR
3.6 einen Generator  25,00 EUR
3.7 eine Tauchpumpe 15,00 EUR
3.8 eine Mineralölumfüllpumpe mit Zubehör 50,00 EUR
3.9 einen Mehrzwecksauger 20,00 EUR
3.10 ein Lüftungsgerät 10,00 EUR
3.11 ein Be- und Entlüftungsgerät 10,00 EUR
3.12 einen Trennschleifer 25,00 EUR
3.13 ein Schlauchboot 30,00 EUR
3.14 einen Druckschlauch 10,00 EUR
3.14.1 Waschen, Prüfen, Trocknen je Schlauch 35,00 EUR
3.15 einen Saugschlauch 10,00 EUR
3.15.1  Waschen, Prüfen, Trocknen je Schlauch 35,00 EUR
3.16 einen Ölauffangbehälter 25,00 EUR
3.16.1  die Reinigung - pauschal 25,00 EUR
3.17 einen Ölschlängel (je 20m Länge) 15,00 EUR
3.17.1 die Reinigung - pauschal 35,00 EUR
3.18 ein Fass 5,00 EUR
3.19 einen IBC-Behälter 10,00 EUR
3.20 einen Sandsack - je Stück 2,50 EUR
3.21 Chemikalien- und Ölbindemittel – je Kilo 1,00 EUR

4. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Wiedereinrücken anzusetzen.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

4.1 Hauptamtliches Personal

Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter werden folgende Stundensätze berechnet:

4.1.1 Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der zweiten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. 40,10 EUR
4.1.2 Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der dritten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. 53,50 EUR
4.1.3 Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der vierten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. 67,90 EUR

4.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, da der Stadt Regensburg auch Kosten für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 28,00 EUR

4.3 Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden folgende Stundensätze berechnet:

4.3.1 Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der zweiten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. 40,10 EUR
4.3.2 Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der dritten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. 53,50 EUR
4.3.3 Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der vierten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. 67,90 EUR
4.3.4 Ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender (§ 11 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ( AVBayFwG)) 16,90 EUR

Für die An- und Rückfahrt wird je eingeteiltem Mann insgesamt eine weitere Stunde berechnet. Für Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) abgesagt werden, wird je eingeteiltem Mann der einschlägige Stundensatz berechnet.

4.4 Beratungsleistungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes

Erbringen Beamte der Berufsfeuerwehr Beratungsleistungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes, werden je Stunde 79,00 EUR berechnet. Zu den Beratungsleistungen zählen auch die Zeiten, die für die Durchsicht der Unterlagen und für das Erstellen von Schriftstücken anfallen. Bei der Wahrnehmung von Ortsterminen werden für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt 51,00 EUR pauschal berechnet.

4.4.1 Lieferung und Einbau eines Profilhalbzylinders (35mm) anhand der Feuerbeschau 200,00 EUR

5. Pauschalkosten für erbrachte Leistungen

Pauschalkosten für unten genannte Meldebilder werden zusammengesetzt aus Streckenkosten, Ausrückestundenkosten, Arbeitsstundenkosten, Personalkosten und Verbrauchsmaterial in folgender Höhe berechnet:

5.1 Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr 172,00 EUR
5.2 Aufzugöffnungen (Aufzugskabine öffnen / Aufzug stilllegen) 338,00 EUR
5.3 Straße reinigen 344,00 EUR
5.3.1 Verkehrsabsicherung zur Reinigung der Straße 220,00 EUR
5.4 Einfache technische Hilfeleistungen (nicht zeitkritisch) 107,00 EUR
5.5 Türe/ Fenster verschalen und Verschließen von Wohnungen 235,00 EUR
5.6 Verkehrsabsicherung nach Verkehrsunfall auf BAB 425,00 EUR
5.7  Falschalarm einer Brandmeldeanlage nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 BayFwG je Zeiteinheit, 30 Minuten 575,00 EUR
5.8 Ast/Äste entfernen, auch bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen je Zeiteinheit, 30 Minuten 152,00 EUR
5.9 Baum/Bäume entfernen, auch bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen je Zeiteinheit, 30 Minuten 174,00 EUR
5.10 Entfernen von Wasser, auch bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Einsatzdauer bis zu 2 Stunden. 746,00 EUR
5.11 Beseitigung Wasserschaden 162,00 EUR
5.12 Tierbergung 162,00 EUR

6. Geräteüberlassungskosten

Für die Bereitstellung bei Sicherheitswachen bzw. für die Überlassung an Dritte werden für die nachstehend aufgeführten Geräte und Ausrüstungsgegenstände pro angefangenen Tag folgende Kosten berechnet:

6.1 Druckschlauch 10,00 EUR
6.1.1 Kaution 50,00 EUR
6.1.2 + Waschen, Prüfen und Trocknen je Schlauchlänge (pauschal, je Ausleihdauer) 35,00 EUR
6.2 Saugschlauch 10,00 EUR
6.2.1  + Waschen, Prüfen und Trocknen je Schlauchlänge (pauschal, je Ausleihdauer) 35,00 EUR
6.3 Schlauchbrücke 5,00 EUR
6.3.1  Standrohr, Strahlrohr, Verteilungsstück, Sammelstück, Saugkorb, Übergangsstück 15,00 EUR
6.4 Feuerlöscher (zzgl. evtl. Löschpulververbrauch) 25,00 EUR
6.5 Kübelspritze 30,00 EUR
6.6 Löschdecke, Abdeckplane 10,00 EUR
6.7 Elektrotauchpumpe 35,00 EUR
6.7.1 Kaution 100,00 EUR
6.8 Arbeitsleine 5,00 EUR
6.9 Sandsack 5,00 EUR
6.10 Fass 25,00  EUR
6.11 Steckleiter (je Teil) 5,00 EUR
6.12 Feldbett 15,00 EUR
6.13  Stromgenerator 75,00 EUR
6.14 Tragkraftspritze (PFPN) 70,00 EUR
6.15 Auffangbehälter unter 1000 Liter 25,00 EUR
6.16 Auffangbehälter über 1000 Liter 50,00 EUR
6.17  Baustellentüre länger als drei Werktage Kosten für Neubeschaffung
6.17.1 Kaution  200,00 EUR
6.18 Kettensäge mit entsprechender Schutzbekleidung 75,00 EUR

Bei Beschädigungen, oder nicht erfolgter Rückgabe werden anfallende Kosten in Höhe einer Neubeschaffung in Rechnung gestellt. Die unter 6.10, 6.15 und 6.16 genannten Materialien werden nur gereinigt mit Reinigungszertifikat zurückgenommen.

6.1 Materialüberlassungskosten

6.1.1 Chemikalien- und Ölbindemittel – je Kilo 1,00  EUR
6.1.2 Chemikalien- und Ölbindemittel – je Sack 14,50 EUR

7. Kosten für Leistungen der Atemschutzgeräte- und Schlauchwerkstatt

Für die Unterhaltung und Instandsetzung von Geräten sowie für nachfolgende Arbeitsleistungen werden folgende Kosten erhoben:

7.1 Reinigen und Prüfen eines Pressluftatmers 55,00 EUR
7.2.1 Füllen einer Pressluftflasche bis 4 l (200 bar) 35,00 EUR
7.2.2 Füllen einer Pressluftflasche bis 10 l (200 bar) 35,00 EUR
7.2.3 Füllen einer Pressluftflasche bis 6 l (300 bar) 35,00 EUR
7.3 Reinigen, Desinfizieren und Prüfen einer Atemschutzmaske 40,00 EUR
7.4 Waschen, Prüfen und Trocknen je Schlauchlänge 35,00 EUR
7.5 Einband je Kupplung bei Druckschläuchen 30,00 EUR
7.6 Einband von Hülsen (nur für Druckschläuche) je Hülse (6.6 mit 6.7 ohne Kupplung bzw. Hülse, jedoch einschl. Arbeitszeit und Draht) 30,00 EUR

8. Auftragsleistungen

Für das Ausführen von Auftragsleistung werden pro Auftrag folgende Kosten in Rechnung gestellt:

8.1 Reinigungsleistung für Dritte beim Waschen und Imprägnieren der persönlichen Schutzkleidung 25,00 EUR
8.2 Reinigungsleistung für Dritte beim Prüfen und Reinigen von Atemschutzmasken (Betriebsfeuerwehren oder FF aus dem Landkreis) 40,00 EUR
8.3 Reinigungsleistung für Dritte Waschen und Reinigen von Feuerwehrschläuchen je Schlauchlänge 35,00 EUR

9. Lehrgangskosten

Die unter 9.1 bis 9.3 aufgeführten Lehrgänge nach der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst Bayern (FachV-Fw) werden für die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern (AGBF-Bayern) angeboten und nach deren aktuellen Lehrgangskosten (Stand: 22.09.2021) abgerechnet. Die unter 9.4 und 9.5 genannten Ausbildungen für Betriebsfeuerwehren werden nach Preiskalkulationen der Berufsfeuerwehr Regensburg abgerechnet. Alle Lehrgangskosten verstehen sich je Teilnehmer.

9.1 Rettungssanitätermodul (§ 18 Abs. 1 FachV-Fw), Grundlehrgang (RS-G) 1.250,00 € und Abschlusslehrgang    (RS-A) 380,00€ 1.630,00 EUR
9.2 Gruppenführer im Einsatzdienst (§ 23 Abs. 2 S. 1 FachV-Fw) 5.400,00 EUR
9.3 Grundlehrgang Höhenrettung 1.150,00 EUR
9.4 Modulare Truppausbildung – Basismodul     595,00 EUR p.P.
9.5 Atemschutzgeräteträgerlehrgang 553,64 EUR p.P.

10. Amtliche Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrtsschildern (Siegelung)

Für die amtliche Kennzeichnung von neu installierten Feuerwehrzufahrtsschildern mittels Siegel werden folgende Kosten pauschal in Rechnung gestellt:

10.1 Siegelung von bis zu vier Schildern inkl. Anfahrt und Personalkosten (Ein Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes) 61,50 EUR
10.2 Siegelung von mehr als vier Schildern inkl. Anfahrt und Personalkosten (Ein Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes) 92,30 EUR
10.3 Beratungsgespräch 26,80 EUR
10.4 Nicht-Erscheinen zu vereinbartem Termin, oder Siegelung aufgrund Verschuldens des Antragstellers zu vereinbartem Termin nicht möglich 50,00 EUR