Die Stadt Regensburg erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes folgende Satzung:
§ 1
Gebührenerhebung
Die Stadt Regensburg erhebt Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung "Betreutes Jugendwohnen" in der Richard-Wagner-Straße 20.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Personensorgeberechtigten der weiblichen Jugendlichen, die in die Einrichtung " Betreutes Jugendwohnen" aufgenommen wird, sowie die Nutzerinnen der Wohnungen (Hilfeempfängerinnen). Mehrere Gebührenschuldnerinnen bzw. mehrere Nutzerinnen der gleichen Wohneinheit, die zu einem gemeinschaftlichen Haushalt gehören, sind Gesamtschuldner.
§ 3
Gebührenmaßstab
Gebührenmaßstab ist die Fläche der Wohneinheit.
§ 4
Gebührensatz
(1) Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt für
Wohneinheit 1 mit 21,73m² | 339,00 Euro |
Wohneinheit 2 mit 16,92 m² | 285,80 Euro |
Wohneinheit 3 mit 26,06 m² | 377,80 Euro |
Wohneinheit 4 mit 20,35 m² | 320,30 Euro |
(2) In diesen Gebühren sind die Betriebskosten einschließlich der Strom- und Heizungskosten enthalten.
§ 5
Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht mit dem ersten Tag jeden Monats, für den die Wohnung zugewiesen ist; liegt der Beginn des Benutzungsverhältnisses auf Grund der Zuweisung nach dem 1. und vor dem 16. Tag eines Monats, so entsteht die Gebührenschuld für diesen Monat mit dem halben Gebührensatz am 16. Tag dieses Monats.
§ 6
Fälligkeit
Die Gebührenschuld wird am 10. Tag nach ihrem Entstehen fällig.
§ 7
Ende der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Monats, in dem die Räumung erfolgt.
§ 8
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung "Wohngemeinschaft Am Ostentor" der Stadt Regensburg (Gebührensatzung "Wohngemeinschaft Am Ostentor" - WG Ostentor-GS) vom 02. Aigust 2001 (AMBl Nr. 34 vom 20. August 2001) außer Kraft.