Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens zwei Monaten vor dem Bürgerentscheid mit Erstwohnsitz bei der Stadt Regensburg gemeldet sind (Stichtag: 9. April 2024), die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und nicht durch Gerichtsurteil vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden (vgl. Art.18a Abs.2 i.V.m. Art.15 Abs.2 Bayerische Gemeindeordnung).
Die Altersgrenze für die Teilnahme an der Europawahl ist im Europawahlgesetz festgelegt (Art. 6 EuWG). Sie wurde für die Europawahl 2024 erstmals auf 16 Jahre abgesenkt.
Der Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen wird voraussichtlich ab der Woche vom 6. Mai 2024 beginnen und ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Spätestens bis zum 19. Mai 2024 müssen alle Abstimmungsbenachrichtigungen zugestellt sein.
Hinweis: Die Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl werden unabhängig von den Abstimmungsbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid verschickt.
Ja. Briefwahlunterlagen können über das entsprechende Formular beantragt werden, das den Abstimmungsunterlagen beiliegt.
Weiterhin ist eine Beantragung aber auch formlos per E-Mail oder über das Bürgerserviceportal der Stadt Regensburg ab 6. Mai möglich.
Zusammen mit den Abstimmungsunterlagen wird ein Informationsblatt verschickt, das über den bisherigen Stand der Stadtbahn-Planungen und den Bürgerentscheid informiert.
Darüber hinaus wird die Stadt bis zum Bürgerentscheid weiterhin in unterschiedlichen Formaten, wie z.B. Infoständen, Veranstaltungen/Vorträgen, Flyern und Plakaten, sachlich über das Vorhaben informieren und zum Dialog einladen.
Für den Bürgerentscheid sind rund 116.500 Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt.
Damit das Ergebnis eines Bürgerentscheids gültig ist, muss die gestellte Frage von einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet worden sein und diese Mehrheit muss in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigen betragen (Art.18a Bayer. Gemeindeordnung).
Für den Bürgerentscheid zur Stadtbahn heißt das:
- Die Frage ist mit „Ja“ entschieden, wenn eine Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit „Ja“ stimmt und die Zahl der Ja-Stimmen mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten beträgt (Stand 20.3.2024 bedeutet das ca. 11.650 Stimmen).
- Die Frage ist mit „Nein“ entschieden, wenn eine Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit „Nein“ stimmt und die Zahl der Nein-Stimmen mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten beträgt (Stand 20.3.2024 bedeutet das ca. 11.650 Stimmen).
- Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.
Wird die erforderliche Stimmenzahl nicht erreicht, hat das Ergebnis des Bürgerentscheids keine rechtliche Wirkung.
In diesem Fall werden die Planungen für eine Stadtbahn Schritt für Schritt weiter ausgearbeitet. Für jeden Streckenabschnitt ist detailliert zu planen, wie der Trassen- und Verkehrsraum umgestaltet werden soll. Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Menschen, die entlang der Trasse wohnen, werden eingebunden. Es wäre eine sog. Planfeststellung durchzuführen, um Baurecht zu schaffen. Erst wenn alle Hürden genommen sind und die Finanzierbarkeit gesichert ist, kann die Umsetzung der Stadtbahn beschlossen werden. Die ersten Stadtbahnen könnten dann voraussichtlich ab Anfang der 2030er-Jahre in Betrieb genommen werden.
In diesem Fall werden die Planungen für eine Stadtbahn sofort eingestellt. Die wachsenden Anforderungen und die bereits beschlossene Umsetzung der Mobilitätswende müssen anders geplant und gelöst werden.
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses. Er kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die Sach- oder Rechtslage, die ihm zugrunde lag, wesentlich geändert hat. (Vgl. Art.18a Bay.GO)
Nach Schließung der Wahllokale am 9. Juni 2024 um 18 Uhr werden zunächst die Stimmen zur Europawahl ausgezählt. Anschließend folgt die Auszählung des Bürgerentscheids. Je nach Verlauf der Auszählung wird das Ergebnis entweder noch am Wahlabend oder am darauffolgenden Tag bekannt gegeben.