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Informationen zum Eichenprozessionsspinner

Durch den Kontakt mit den Brennhaaren der Raupen des Eichenprozessionsspinners kann es zu zum Teil starken allergischen Reaktionen kommen

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Was ist ein Eichenprozessionsspinner (EPS)?

Der EPS ist eine nachtaktive Schmetterlingsart, die ausschließlich an Eichen lebt und frisst. Die Raupen des Schmetterlings treten an den Bäumen in Gespinsten auf. Sie entwickeln nach ihrer zweiten Häutung zwischen Mai und Ende Juni sogenannte Brennhaare, die einen Giftstoff enthalten. Der soll sie vor Fressfeinden schützen, kann aber auch dem Menschen gesundheitliche Probleme bereiten.

Gespinste, die nicht an Eichen gefunden werden, stammen meist von harmlosen Gespinstmotten.   


Warum soll ich mich von Eichen, die vom EPS befallen sind, fernhalten?

Durch den Kontakt mit den Brennhaaren der Raupen kann es zu zum Teil starken allergischen Reaktionen kommen. Das kann durch Hautkontakt, Kontakt mit den Schleimhäuten (Augen!) oder das Einatmen geschehen. Die Brennhaare reichern sich über Häutungsreste auch in den Gespinstnestern des EPS an. Sogar die verlassenen Nester können somit noch längere Zeit noch Risiken darstellen.

Für die Bevölkerung heißt das: Bitte berühren Sie weder die Raupen noch deren Gespinste, halten Sie Abstand und berücksichtigen Sie eventuelle Absperrungen. Diese Maßnahmen dienen Ihrem Gesundheitsschutz! Achten Sie auf Kinder, erklären Sie ihnen, dass es wichtig ist, Abstand zu den Raupen des Eichenprozessionsspinners zu halten. 

Übrigens können auch z. B. Hunde auf die Brennhaare reagieren – bedenken Sie das bitte beim Gassi-Gehen.

Sollten Sie  Reaktionen auf die EPS-Brennhaare an sich beobachten, suchen Sie bitte einen Arzt auf oder lassen Sie sich in der Apotheke beraten.


EPS entdeckt - wer ist für die Entfernung zuständig?

Auf privaten Grundstücken ist der jeweilige Eigentümer zuständig, auch oder insbesondere in unmittelbarer Nachbarschaft zu Bereichen mit viel Publikumsverkehr. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einschlägige Baumpflege- oder Schädlingsbekämpfungsfirmen.

Wo erhöhte Erwartungen an die Verkehrssicherheit bestehen, z. B. an Kinderspielplätzen, bei Kindergärten und im Schulbereich, oder in stark durch Publikum frequentierten öffentlichen Bereichen, geht das Gartenamt mit einem biologischen Mittel oder dem Absaugen gegen die Gespinste bzw. die Raupen vor. In abgelegenen oder wenig genutzten Flächen oder in der freien Natur wird der EPS belassen. Dort ist ein Belassen der Raupen von Vorteil für die natürliche Selbstregulierung. Damit wird die Vermehrung der natürlichen Fraßfeinde gefördert. Eine Komplettbekämpfung oder die Vernichtung der Art ist nicht möglich.

Sofern Sie Eichenprozessionsspinner auf städtischen Grundstücken feststellen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Gartenamt
E-Mail: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWFuZXRyYWc=
Telefon: (0941) 507 16 72
Mo – Mi: 8.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
Do: 8.30 – 13.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
Fr: 8.30 – 12.30  Uhr

Berufsfeuerwehr (außerhalb der Dienstzeiten des Gartenamtes)
Telefon: 112

 


Was unternimmt die Stadt gegen den EPS?

Die Stadt sperrt bzw. markiert die bekannten städtischen Flächen mit EPS-Vorkommen ab und bringt Informationsschilder an. Die Größe der abgesperrten Bereiche richten sich nach der Stärke des Befalls und den örtlichen Gegebenheiten – möglichst nicht unter 5 Meter.

Das Gartenamt hat Spritzungen mit einem zugelassenen Biozid ausgeführt. Dabei handelte es sich nicht um ein chemisches Insektizid, sondern ein biologisches Mittel auf der Basis von Bacillus-thuringiensis-Stämmen. Es sind mit Vorrang die bisher bekannten intensiv befallenen Bereiche mit hohem Verkehrssicherheitsanspruch behandelt worden. Das Präparat gelangt über die Nahrungsblätter in die Raupen und führt zu deren Absterben. Das war durchaus erfolgreich, allerdings greifen die Spritzeinsätze nur während des frühen Larvenstadiums vor der Gespinstbildung.

Ebenfalls hat das Gartenamt damit begonnen, Raupen und Gespinstnester mit Industriestaubsaugern abzusaugen. Dazu sind entsprechende Schutzausrüstungen zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter gegen die Brennhaare erforderlich.