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Leistungen der Sozialhilfe

Die finanziellen Leistungen der Sozialhilfe haben ihre Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

Leistungen für den Lebensunterhalt

Die „Hilfe zum Lebensunterhalt" und die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ dienen zur Deckung des täglichen Bedarfs nicht mehr erwerbsfähiger Personen. Sie sind wie die gesamte Sozialhilfe kein Almosen, vielmehr besteht darauf ein Rechtsanspruch, soweit und solange Sie nicht in der Lage sind, den notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu beschaffen. Die Hilfe kann auch ergänzend gewährt werden. Wenn das Einkommen und auch etwa angespartes Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes - hierzu zählt auch die Übernahme einer angemessenen Miete - nicht ausreicht, ist eine zusätzliche Sozialhilfe möglich.

Einmalige Hilfen:

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattungen für Bekleidung
  • Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen beim Amt für Soziales nach. Der Antrag auf Sozialhilfe ist nach vorheriger Terminvereinbarung beim Amt für Soziales zu stellen.

Das Sozialamt bietet aber auch finanzielle und persönliche Hilfen in besonderen Lebenslagen an, und zwar:

  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Bestattungskosten

Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten, scheuen Sie nicht den Weg zum Amt für Soziales. Dort wird man Sie beraten und Ihnen individuelle Hilfe anbieten. Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich sind.

Hinweis:

Für den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen sind die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vorrangig. Für Stadtbewohner ist das Jobcenter Stadt Regensburg zuständig.