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Erziehungsbeistandschaft

§30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Einhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Erziehungsbeistandschaft ist geeignet bei...

  • Krisen- oder Belastungssituationen, die vom Kind / Jugendlichen / jungen Erwachsenen und der Familie allein nicht bewältigt werden können
  • Kommunikations- und Beziehungsproblemen zwischen Eltern und Kind

Erziehungsbeistandschaft unterstützt...

  • Kinder und andere Erziehungspersonen, die Hilfe in der Erziehung ihrer Kinder suchen
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit persönlichen Schwierigkeiten und / oder Problemen in der Schul- und Berufsausbildung

Erziehungsbeistandschaft kann...

junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleiten und unterstützen, die Beziehung zwischen den Eltern / Erziehungsberechtigten und dem Kind / Jugendlichen fördern und Klärungshilfe bei Konflikten leisten.

Ziele können sein:

  • Förderung des familiären Umfeld und der Erziehungsbedingungen
  • Ausrichtung  an der Alltags- und Lebenswelt
  • Erhalt und Entwicklung wichtiger Beziehungen innerhalb und außerhalb der Familie
  • Hilfen bei der Bearbeitung von Entwicklungsschwierigkeiten
  • Erarbeitung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
  • Ablösung und Verselbständigung
  • Erkennen und nutzen vorhandener eigener Fähigkeiten und Möglichkeiten
  • Verbesserung der Kommunikation
  • Hilfen bei Straffälligkeit
  • Unterstützung bei sozialer, schulischer und beruflicher Eingliederung

Erziehungsbeistandschaft arbeitet mit...

  • Familiengesprächen
  • Einzelgesprächen
  • Vermittlungsgesprächen zwischen Eltern und Kind / Jugendlichen
  • Krisenintervention
  • Elternberatung
  • Beratung und Anleitung in lebenspraktischen Fragen
  • schulische und berufliche Unterstützung
  • Erweiterung des Lebensraums des Kindes / Jugendlichen mit Hilfe weiterer Einrichtungen und Bezugspersonen
  • Angeboten von Gruppenaktivitäten
  • Angeboten von freizeit- und erlebnispädagogischen Maßnahmen