Der Oberbürgermeister ist nicht nur Vorsitzender des Stadtrates und Vertreter der Stadt nach außen, sondern auch Leiter der Stadtverwaltung. Ihm unterstehen alle Referate und Ämter, er ist also oberster Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Regensburg.
Er entscheidet über laufende sowie an Stelle des Stadtrates über dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten. Er trägt auch die Verantwortung für den Vollzug der Stadtratsbeschlüsse und verteilt die Aufgaben der städtischen Dienststellen.
Außerdem ist er, ebenso wie seine beiden Vertreter, selbst als Referent tätig.