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Rückbau von Radwegen

Warum werden bestehende Radwege zurückgebaut?

Der Radverkehr gehört zum Fahrverkehr und hat daher grundsätzlich das Recht, die Fahrbahn zu benutzen. Die Stadt darf nur dort benutzungspflichtige Radwege ausweisen, wo eine besondere Gefahr für Leib und Leben besteht, wenn die Radler auf der Straße fahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Grundsatz in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010 noch einmal bestätigt.

In Tempo-30-Zonen kann eine Gefahr für Leib und Leben in der Regel ausgeschlossen werden, deshalb dürfen hier gemäß der Straßenverkehrsordnung keine benutzungspflichtigen Radwege hergestellt oder ausgewiesen werden.

Benutzungspflichtige Radwege erkennt man daran, dass sie mit einem blauen Radweg-Schild gekennzeichnet sind. An Stellen mit nicht-benutzungspflichtigen Radwegen haben Radler die Wahlfreiheit, entweder auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn zu fahren. In Regensburg besteht diese Wahlfreiheit beispielsweise am Hochweg, in der Konrad-Adenauer-Allee oder in der Bajuwarenstraße in Fahrtrichtung Osten.

Leider ist oft festzustellen, dass Autofahrer der Meinung sind, Radler würden auf den Radweg und nicht auf die Fahrbahn gehören. Die Radler werden dann wegen ihres vermeintlichen Fehlverhaltens angehupt oder bewusst mit zu geringem Abstand überholt und dadurch gefährdet. Wenn möglich versucht die Stadt Regensburg deswegen, solche doppelten Führungen – nicht-benutzungspflichtiger Radweg und Fahrbahn – zu vermeiden.

Auch wenn ein Radweg vorhanden ist: Manchmal ist es sicherer, die Straße zu benutzen
Auch wenn ein Radweg vorhanden ist: Manchmal ist es sicherer, die Straße zu benutzen © Bilddokumentation Stadt Regensburg


Bei älteren Radwegen kommt oft noch hinzu, dass sie den heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügen. Die meisten und schwersten Unfälle mit Radlern passieren an Einmündungen, Kreuzungen und Grundstückszufahrten, wenn die Radler nicht im Blickfeld des Autofahrers sind. Durch Grünstreifen und/oder Stellplätze sind Radwege oft von der Fahrbahn abgerückt, Autofahrer sehen herannahende Radler dann nicht oder erst zu spät.

An Stellen, an denen solche Sicherheitsmängel bestehen und keine Benutzungspflicht angeordnet werden kann, ist es aus diesen Gründen oft besser, den Radweg zurückzubauen. In der Regel erfolgt dies dann, wenn die betreffende Straße ohnehin umgebaut werden muss oder der Radweg zur Sanierung ansteht. Ein Beispiel ist der Radweg im Roten-Brach-Weg auf Höhe der Wendeanlage der Buslinie 11, der im Herbst 2016 zurückgebaut worden ist. Die Stadt macht sich die Entscheidung nicht leicht und schaut sich jeden Einzelfall genau an. Auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick wenig nachvollziehbar erscheint: Der Rückbau eines Radwegs erfolgt stets mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für Radler zu erhöhen.

Die Erkenntnisse aus der Unfallstatistik werden im Übrigen auch bei Neubauplanungen konsequent umgesetzt. So gibt es etwa entlang der Erschließungsstraßen in der ehem. Nibelungenkaserne keine Radwege. In der Friedrich-Niedermayer-Straße (vormals Ladehofstraße) oder in der verlängerten Lessingstraße werden die Radler auf der Fahrbahn geführt. Auch im Candis-Areal wurden keine Radwege gebaut.