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Stütz- und Förderklassen

Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die sonderpädagogischer Förderung bedürfen. Sie erfüllen diese Aufgabe in eigenen Schulen mit Förderschwerpunkten, in schulvorbereitenden Einrichtungen, durch mobile sonderpädagogische Dienste zur Unterstützung förderbedürftiger Schüler in allgemeinen Schulen, durch mobile sonderpädagogische Hilfe in Kindergärten und durch pädagogische, interdisziplinäre Frühförderung. In Bayern gibt es ein breit gefächertes Förderangebot in folgenden Förderschwerpunkten: Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, geistige Entwicklung.

Soweit es mit den jeweiligen Förderschwerpunkten vereinbar ist, vermittelt die Förderschule die gleichen Abschlüsse wie die vergleichbaren allgemeinbildenden Schulen.

Die Förderschulen erfüllen den sonderpädagogischen Förderbedarf, indem sie eine den An-lagen und der individuellen Eigenart der Kinder und Jugendlichen gemäße Bildung und Erziehung vermitteln. Sie tragen zur Persönlichkeitsentwicklung bei und unterstützen die soziale und berufliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.

Der einmal gewählte Förderort ist nicht auf Dauer bindend: Ein Wechsel von der Förderschule an die Regelschule zu einem späteren Zeitpunkt und umgekehrt ist möglich.

Diagnose- und Förderklassen

Diagnose- und Förderklassen sind sowohl für schulpflichtige Kinder gedacht, bei denen sich bereits im Vorschulalter Verzögerungen oder Auffälligkeiten in den Bereichen Bewegung, Sprache, Wahrnehmung oder Verhalten gezeigt haben als auch für solche Kinder, die aufgrund mangelnder Schulreife bei der Schuleinschreibung oder nach den ersten Schulwochen zurückgestellt werden mussten oder die am Unterricht in der Volksschule nicht mit genügen-dem Erfolg teilnehmen können.

Jedes Kind wird mit Diagnoseverfahren überprüft und erhält aufgrund der Testergebnisse eine individuelle Förderung. In den Diagnose- und Förderklassen wird nach dem Lehrplan der Grundschule unterrichtet. Der Lehrstoff des ersten Schuljahres kann auch auf zwei Jahre verteilt werden. Die Klassen haben etwa zehn Kinder und es dürfen bis zu zehn Lehrerstun-den pro Woche mehr eingesetzt werden als in gewöhnlichen Grundschulklassen. Das ermöglicht, dass zeitweise zwei Lehrkräfte gleichzeitig und gemeinsam unterrichten.

Ziel der Diagnose- und Förderklassen ist es, die Kinder soweit wie möglich nach zwei Jahren der 2. Klasse Grundschule zuzuführen. Der Wechsel an die Grundschule kann auch erst nach drei Jahren in die 2. Klasse oder aber bereits nach einem Jahr erfolgen. Kinder, für die ein Übergang an die Grundschule nicht sinnvoll und möglich ist, verbleiben an der Förderschule. Diagnose- und Förderklassen wurden am Sonderpädagogischen Förderzentrum an der Bajuwarenstraße, am Sonderpädagogischen Förderzentrum Jakob-Muth und am Pater-Rupert-Mayer-Zentrum eingerichtet.

Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)

Manche Kinder, z. B. Kinder mit Verzögerungen und Störungen in der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung, bedürfen einer besonderen Vorbereitung, damit sie ihre

Volksschulpflicht erfüllen können. Für sie gibt es schulvorbereitende Einrichtungen (SVE), die in der Regel bei Förderschulen angesiedelt sind.

In die schulvorbereitenden Einrichtungen werden noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten im

Hinblick auf die Schulreife besonderer Anleitung und Unterstützung bedürfen.

Schulvorbereitende Einrichtungen gibt es in Regensburg an der Bischof-Wittmann-Schule, am Privaten-Förderzentrum der Blindeninstitutsstiftung, am Pater-Rupert-Mayer-Zentrum und am Sonderpädagogischen Förderzentrum Jakob-Muth.

(Quelle der vorangegangenen Texte: Regensburger Schulratgeber 2013)