Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die sonderpädagogischer Förderung bedürfen. Sie erfüllen diese Aufgabe in eigenen Schulen mit Förderschwerpunkten, in schulvorbereitenden Einrichtungen, durch mobile sonderpädagogische Dienste zur Unterstützung förderbedürftiger Schüler in allgemeinen Schulen, durch mobile sonderpädagogische Hilfe in Kindergärten und durch pädagogische, interdisziplinäre Frühförderung. In Bayern gibt es ein breit gefächertes Förderangebot in folgenden Förderschwerpunkten: Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, geistige Entwicklung.
Soweit es mit den jeweiligen Förderschwerpunkten vereinbar ist, vermittelt die Förderschule die gleichen Abschlüsse wie die vergleichbaren allgemeinbildenden Schulen.
Die Förderschulen erfüllen den sonderpädagogischen Förderbedarf, indem sie eine den An-lagen und der individuellen Eigenart der Kinder und Jugendlichen gemäße Bildung und Erziehung vermitteln. Sie tragen zur Persönlichkeitsentwicklung bei und unterstützen die soziale und berufliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Der einmal gewählte Förderort ist nicht auf Dauer bindend: Ein Wechsel von der Förderschule an die Regelschule zu einem späteren Zeitpunkt und umgekehrt ist möglich.