Online-Terminvereinbarungen
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Führerschein - Löschung des Eintrags "Sehhilfe"
Wenn in Ihrem Führerschein das Tragen einer Sehhilfe eingetragen ist und Sie nun (z. B. durch Operation) keine Sehhilfe mehr benötigen, können Sie die entsprechende Schlüsselzahl austragen lassen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über durchgeführte Maßnahme zur Behebung der Sehschwäche
Im Fall der Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE wird anstatt der Sehtestbescheinigung eine aktuelle Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung benötigt.
Die Sehtestbescheinigung bzw. die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen nicht älter als 2 Jahre bei Antragstellung sein.
Die Sehtestbescheinigung bzw. die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung darf nicht von der Stelle ausgestellt sein, welche die Behebung der Sehschwäche vorgenommen hat.
41,90 Euro