Planungsrecht für Mobilitätsdrehscheibe am Unteren Wöhrd tritt in Kraft

Realisierung einer Mobilitätsdrehscheibe am Unteren Wöhrd

Am 18. Dezember 2025 hat der Stadtrat der Stadt Regensburg den Bebauungsplan Nr. 279 als Satzung und die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen.

Mit den Bauleitplänen wird die Realisierung einer Mobilitätsdrehscheibe am Unteren Wöhrd vorbereitet. An der Mobilitätsdrehscheibe sollen circa 1.000 Stellplätze insgesamt (oberirdisch und in einem Parkhaus), der Altstadtbus Emil, Fahrradinfrastruktur, neue Mobilitätsformen sowie zusätzliche Mobilitäts- und Serviceangebote zur Verfügung gestellt werden.
Des Weiteren ist der Standort am Unterer Wöhrd ideal, um eine Mobilitätsdrehscheibe herzustellen, die den Motorisierten Individualverkehr (MIV) mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Radverkehr und neuen Mobilitätsformen (z. B. E-Scooter) verknüpft. Zusätzliche Mobilitäts- und Serviceangebote wie Hotelshuttle, Paketstation und Lastenrad-Verleihstation etc. sollen weitere Nutzergruppen ansprechen.

Die Regierung der Oberpfalz hat mit Bescheid vom 6. Februar 2026 die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 16. Februar 2026 veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd wirksam.
Ebenfalls ist der Bebauungsplan mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt am 16. Februar 2026 in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung können beim Amt für Stadtplanung und Mobilität oder auf der Internetseite der Stadt Regensburg eingesehen werden.

16. Februar 2026

 

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