Kulturpreis und Kulturförderpreise 2026
Stadt Regensburg bittet um Einreichungen bis zum 7. April
Auch im Jahr 2026 verleiht die Stadt Regensburg einen Kulturpreis und drei Kulturförderpreise. Diese würdigen kulturelle und künstlerische Leistungen, die in engem Bezug zu Regensburg stehen. Mit den Auszeichnungen honoriert die Stadt Regensburg die Exzellenz, Bedeutung und Strahlkraft von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgestalterinnen und -gestaltern sowie Kulturinstitutionen.
Bis zum 7. April 2026 können Einreichungen an das Kulturreferat der Stadt Regensburg gerichtet werden.
Kulturpreis für überragende Leistung im Kulturbereich
Der Kulturpreis wird an Persönlichkeiten und Institutionen vergeben, die sich in hervorragender Weise um das kulturelle Leben der Stadt Regensburg verdient gemacht haben. Der Preis ist die Auszeichnung für ein besonderes Lebenswerk oder eine überragende Leistung im Kulturbereich.
Kulturförderpreis für den künstlerischen Nachwuchs
Die 1971 geschaffenen Kulturförderpreise werden unter Berücksichtigung des künstlerischen Nachwuchses an Einzelpersonen, Gruppierungen oder Vereinigungen verliehen, die das kulturelle Leben in der Stadt Regensburg gestalten und fördern.
Wie wird eingereicht?
Mögliche Kandidatinnen und Kandidaten für die Verleihung des Kulturpreises sind für die Auszeichnung mittels eines Empfehlungsschreibens vorzuschlagen. Zudem sind Vita, Œuvre, Pressestimmen und Würdigung durch Persönlichkeiten oder Institutionen beizugeben.
Für die Kulturförderpreise ist neben diesem Weg auch eine Eigenbewerbung mit Motivationsschreiben möglich. Hier ist ebenfalls ein Portfolio aus Vita, Œuvre, Pressestimmen und gegebenenfalls Würdigung durch Persönlichkeiten oder Institutionen einzureichen. Die Würdigung ist hier nicht zwingend Teil der Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind unter www.regensburg.de/kulturpreise digital oder in Ausnahmefällen postalisch an die Stadt Regensburg (Kulturreferat, Haidplatz 8, 93047 Regensburg) zu richten. Einsendeschluss ist jeweils Dienstag, 7. April 2026.
Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regenburg definiert die Sparten und Gebiete der kulturellen Ausdrucksformen
Die Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg definiert in § 7 Abs. 1 die Sparten und Gebiete der kulturellen Ausdrucksformen: „Der Kulturpreis und die Kulturförderpreise werden jährlich verliehen für Leistungen in den Sparten der bildenden, darstellenden, ausübenden und angewandten Künste und deren angrenzenden Disziplinen, wie insbesondere beispielsweise Literatur, Musik, Malerei und Bildhauerei, Grafik, Fotografie und Film, Theater und Tanz, Architektur, Baukultur und Design, aber auch in zeitgenössischen Bereichen wie beispielsweise medienbasierten, transdisziplinären und prozessorientierten Kunstformen oder installativen, ortsbezogenen und performativen Praktiken.“
Kunst und Kultur zeichnen sich nicht nur durch eine Vielfalt und Diversität an Arbeitsweisen und Menschen aus, sondern das Aufgreifen von ästhetischen, wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die neue Perspektiven für zukünftige Positionen bieten, prägen ihre Methoden und Arbeitsweisen. Gerade zeitgenössische Ansätze zielen verstärkt darauf ab, Disziplinen wie Sparten kollaborativ zu vernetzen, um Möglichkeiten für starke wechselseitige Impulse zwischen etablierten Forschungsfeldern in den Künsten, Gestaltung und Wissenschaften zu schaffen. Sie repräsentieren eine Ästhetik der Veränderung, die an inter- wie transdisziplinäre Schnittstellen anknüpft und in experimenteller Weise Zukunftshorizonte eröffnet. So spiegeln auch die Einreichungen für den Kulturpreis wie die Kulturförderpreise der Stadt Regensburg diese Tendenzen in künstlerischer Praxis wie akademischer Lehre wider.
Kulturförderpreise setzen eine Altersgrenze von maximal 34 Jahren und Stadt Regensburg als Wirkungskreis des künstlerischen Schaffens voraus
Die Kulturförderpreise sind die Auszeichnung für den künstlerischen Nachwuchs und mit einer verbindlichen Altersgrenze von maximal 34 Jahren festgelegt. Ziel ist es, vielversprechende Talente, die über außergewöhnliche Begabung verfügen und auch für die Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lassen, am Beginn ihrer Karriere zu unterstützen.
Die geografische Voraussetzung, um für die Auszeichnung berücksichtigt zu werden, bezieht sich seit 2024 nicht mehr allein auf den Wohnsitz. Sie wurde um den Wirkungskreis des künstlerischen Schaffens der jeweiligen Einzelpersonen, Gruppierungen oder Vereinigungen ergänzt: „Die Verleihung an Einzelpersonen kann erfolgen, wenn sie in Regensburg leben oder wirken und bei Ende der Einreichungsfrist das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personengruppen können ausgezeichnet werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder durch Wohnsitz oder Werk mit der Stadt Regensburg verbunden ist und bei Ende der Einreichungsfrist das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Vereinigungen sollen ihren Sitz in der Stadt Regensburg haben.“ (Regelungen der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg in § 7 Abs. 3)
Mindestens zwei der drei Kulturförderpreise sollen an Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler oder Gruppierungen verliehen werden. Dementsprechend wir nur einer der drei Kulturförderpreise bei auszeichnungswürdigen Vorschlägen an Vereinigungen vergeben.
3. Februar 2026


