Ehrenamtliches Engagement von Sea-Eye e. V. stärken

„Sea-Eye steht für Zivilcourage, Mitmenschlichkeit und gesellschaftliches Engagement. Wie stark die Verbundenheit und der Zuspruch zu dem Verein sind, hat unter anderem die überwältigende Reaktion auf den Spendenaufruf ´Regensburg rettet` gezeigt. Nach einer Prüfung des Stadtratsbeschlusses durch die Regierung der Oberpfalz ist eine finanzielle Unterstützung für das ehrenamtliche Engagement von Sea-Eye in Regensburg zulässig. Mit unserer Spende werden wir das würdigen“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer in der Stadtratssitzung vom 20. November 2025.

Die Regierung der Oberpfalz hatte der Stadt in einem Schreiben mitgeteilt, dass die finanzielle Unterstützung eines zivilen Seenotrettungsschiffes, welches außerhalb des örtlichen Wirkungskreises agiert, keine kommunale Aufgabe darstellt und der Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen somit gegen geltendes Recht verstößt. Die Organisation einer Spendenaktion und die finanzielle Unterstützung eines regionalen Vereins kann möglichweise noch eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft sein.

Auch wenn die Regierung der Oberpfalz von einer förmlichen Beanstandung gegenüber der Stadt absieht, nimmt die Stadt Regensburg diesen Hinweis nun zum Anlass, den Spendenzweck ausschließlich auf das ehrenamtliche Engagement des in Regensburg ansässigen Vereins Sea-Eye zu beziehen.

Mit der Spende wird die Stadt bis zu einer Höhe von 30.000 Euro die Spendensumme, die der Verein Sea-Eye gesammelt hat, verdoppeln.

Hintergrund
Die Stadt Regensburg hat am 24. Juli 2025 im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen mehrheitlich den Beschluss gefasst, dass die Stadt eine Patenschaft und damit eine finanzielle Unterstützung für die zivile Seenotrettung übernimmt. Der Beschluss basierte auf einem Antrag einer Stadtratsfraktion. In Bayern haben bereits die Städte München und Altdorf eine Schiffspatenschaft für die zivile Seenotrettung im Mittelmeer übernommen.

Der Beschluss über eine Patenschaft für die zivile Seenotrettung wurde durch die Regierung der Oberpfalz als Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Die Regierung der Oberpfalz kann gemäß Art. 112 Gemeindeordnung rechtswidrige Beschlüsse beanstanden und ihre Aufhebung oder Änderung verlangen.
Im konkreten Fall hat die Regierung der Oberpfalz, auch angesichts der im Vergleich zum Gesamthaushalt geringen Spendensumme von maximal 30.000 Euro, von einer förmlichen Beanstandung und von einer Aufhebung des Beschlusses abgesehen.

21. November 2025

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