Das Gartenamt beginnt demnächst wieder mit der Fällung geschädigter Bäume
Junge Bäume werden nachgepflanzt
In diesen Tagen beginnt das Gartenamt mit den Fällarbeiten der anstehenden Wintersaison 2025 / 2026. Sie müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein, da am 1. März die gesetzlich geschützte Vogelbrutzeit beginnt. Ab dann sind Fällungen von Gehölzen nicht mehr zulässig.
Während der regelmäßigen jährlichen Baumkontrollen sind 217 Bäume mit unvertretbar schlechtem Zustand festgestellt worden. Ihre Verkehrssicherheit ist nicht mehr gewährleistet, deshalb müssen sie entfernt werden. Von diesen Bäumen fallen 99 Stück unter die Baumschutzverordnung, für die anderen 118 Bäume gilt das nicht.
Der Klimawandel macht sich zunehmend bemerkbar
Viele der nicht mehr zu erhaltenden Bäume sind Straßenbäume. Sie haben wegen zu geringem Wurzelraum, verdichtetem Boden, Salzeinträgen und Hundeurin, vor allem aber wegen der Dürre- und Hitzeperioden vergangener Jahre, große Probleme. Irgendwann können die vorhandenen Schwierigkeiten von den Bäumen nicht mehr aufgefangen werden, sie kränkeln, werden für Schadorganismen anfällig, bilden Totholz oder sterben ab.
Ähnliche Folgen sind überall und ganz besonders in den Städten zu beobachten.
Die geplanten Baumfällungen finden an verschiedenen Stellen im gesamten Stadtgebiet statt. Überwiegend geht es um Bäume mit Krankheiten oder Morschungen. Sie sind meist von holzzerstörenden Pilzen befallen. Diese profitieren, leider zu Lasten des Baumbestands, von den Klimaveränderungen der letzten Jahre. Der Holzabbau durch bestimmte Pilzarten führt mit Blick auf die Verkehrssicherheit zu nicht vertretbaren Risiken für die Stand- oder Bruchsicherheit von Bäumen.
Nachpflanzungen liegen über den Anforderungen der Baumschutzverordnung
Für alle unter die Baumschutzverordnung fallenden Bäume liegt die Fällgenehmigung des städtischen Umweltamts vor. Als Ausgleich für genehmigte Fällungen werden Nachpflanzungen vorgenommen. Das Gartenamt wird dafür etwa 100 Jungbäume der 1. Wuchsordnung, also Baumarten, die groß werden können, einpflanzen. Dazu kommen aufwändige Maßnahmen zum Erhalt alter Bäume und Arbeiten zur Förderung der Artenvielfalt.
Neue Bäume werden mit Blick auf die Zukunft entsprechend ihrer Eignung für geänderte Klimabedingungen ausgewählt. Das Gartenamt legt Pflanzgruben und Baumstandorte möglichst groß an, um auf diese Weise günstigere Bedingungen zu schaffen. Die jungen Bäume erhalten für einen guten Start zusätzlich spezielle Baumsubstrate, also Erdmischungen.
Wenn die nötigen standortverbessernden Maßnahmen nicht umsetzbar sind, erfolgt an diesem Standort keine Neupflanzung mehr.
Das Gartenamt fällt keine gesunden Bäume. Ältere Bäume sind für die Allgemeinheit viel zu wertvoll und wichtig. Die Fällungen betreffen zudem nur einen kleinen Anteil der etwa 90.000 städtischen Bäume.
16. Oktober 2025