Testkäufe im Einzelhandel
Jugendschutz in Regensburg
Das Sachgebiet Jugendschutz des Amtes für Jugend und Familie weist darauf hin, dass in den nächsten Wochen verstärkt Testkäufe im Einzelhandel und an Tankstellen bezüglich der Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren durchgeführt werden.
Bei Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro. Dies gilt ebenso für über 18-Jährige, die branntweinhaltige Getränke Jugendlichen überlassen oder zum Verzehr anbieten.
Weitere Informationen zum Thema „Jugendschutz in Regensburg“ unter www.regensburg.de
17. Juni 2025