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Steuertermin 15. Februar 2025

Abgaben für das erste Quartal 2025 zur Zahlung fällig

Die Stadtkasse erinnert öffentlich an den Steuertermin 15. Februar 2025. An diesem Tag sind die Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlungen, Abfallbeseitigungs-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren für das erste Quartal 2025 zur Zahlung fällig. Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten. Säumnisfolgen können so vermieden werden.

Die Stadtkasse weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Scheckzahlung die Zahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gilt, das heißt, ein Scheck für am 15. Februar 2025 fällige Steuern und Abgaben muss spätestens am Donnerstag, 13. Februar 2025, bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird diese Regelung nicht beachtet, entstehen Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Stadtkasse ein SEPA-Mandat zum Zwecke des Bankeinzugs zu erteilen. Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.

4. Februar 2025

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