Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die gesetzliche Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind zugestellt worden. Personen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Für Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag keinen Wahlraum aufsuchen können oder wollen, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Bürgerinnen und Bürgern mit einer Gehbehinderung wird empfohlen, die Briefwahl als Alternative in Betracht zu ziehen, weil nicht in allen Wahlräumen ein barrierefreier Zugang gewährleistet ist.
Der dazu notwendige Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann sowohl persönlich in den Bürgerbüros Nord und Burgweinting, im Bürgerzentrum im Wahlamt als auch auf dem Postweg, per E-Mail oder online unter www.buergerservice-portal.de/bayern/regensburg beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist für die Antragstellung bereits ein entsprechender Vordruck vorhanden. Die gesetzliche Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr.
Über das Bürgerserviceportal können nur bis einschließlich Montag, 17. Februar, Briefwahlunterlagen angefordert werden.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass bei einer Beantragung von Briefwahlunterlagen erst kurz vor dem Wahltermin durch die Postlaufzeiten eine sichere Zustellung (vom Wahlamt zum Antragsteller und zurück zum Wahlamt) nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die Stadt bittet um Beachtung, dass der Wahlbrief bis spätestens 23. Februar 2025, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Regensburg eingegangen sein muss.
Umfangreiche Informationen zur Bundestagswahl stehen auch im Internet unter www.regensburg.de/wahlen zur Verfügung. Telefonische Auskünfte erteilt das Wahlamt der Stadt Regensburg unter Telefon (0941) 507-4444.
31. Januar 2025