Stadt Regensburg prüft die Einführung einer Verpackungssteuer
Abfallmengen eindämmen und auf Einweg-Verpackung verzichten
Mit gestern veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung der Stadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) zurückgewiesen. Tübingen darf somit auf Einweg-Verpackungen für Essen und Getränke eine Verpackungssteuer erheben.
Bürgermeister Ludwig Artinger begrüßt die Entscheidung ausdrücklich, da sie den Kommunen die Schaffung eines zusätzlichen, kommunal verankerten Steuerungsinstruments zuweist, um die Müll-Flut einzudämmen. Dadurch wird der kommunalen Selbstverwaltung mehr Raum gegeben und ihre Handlungsmöglichkeiten werden grundsätzlich gestärkt. „Ich gehe davon aus, dass eine Verpackungssteuer auch für Regensburg eine gute Möglichkeit sein könnte, den Abfall weiter zu reduzieren.“
Auch der zuständige Referent für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen, Prof. Dr. Georg Stephan Barfuß, sichert zu: „Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass nehmen, die Verpackungssteuer auf kommunaler Ebene noch einmal intensiv zu prüfen.“
Die Einführung einer solchen weiteren kommunalen Steuer wurde in Regensburg bislang zurückgestellt, um zum einen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten und zum anderen, da es aus Sicht der Stadt wünschenswert wäre, auf Bundesebene eine einheitliche Regelung zu schaffen.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Unabhängig von der Verpackungssteuer ist die Vermeidung, Wiederverwendung und das Recycling sowie die Eindämmung von Abfall stets im Fokus der Stadt.
- Für Großveranstaltungen in Regensburg (wie z. B. das Bürgerfest) gilt seit Jahrzehnten eine Mehrwegpflicht.
- Maßnahmenprojekt Zero Waste: Anspruch der Zero Waste Strategie der Stadt Regensburg ist die Zertifizierung durch Zero Waste Europe (www.regensburg.de/leben/umwelt/abfall-und-recycling/zero-waste).
- Seit 1. Januar 2023 müssen alle Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, eine Mehrwegalternative zu Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern anbieten.
- Für das Thema Mehrweg wird laufend geworben. Das Umweltamt hat dazu beispielsweise eine Plakat-Aktion ins Leben gerufen (www.regensburg.de/leben/umwelt/abfall-und-recycling/abfall-vermeiden/mitnahme-in-mehrweg)
- Über das Aktionsbündnis „Fair feiern“ wird schon seit Jahren immer wieder auf die Vermüllungsproblematik hingewiesen (www.regensburg.de/fairfeiern).
- Mit der Aktion „Sauber beinand“ wurde vor allem auf die Problematik der Müll-Hinterlassenschaften auf der Jahninsel aufmerksam gemacht. Ein sehr großes Müllbehältnis von „Sauber beinand“, das von den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig geleert wird, soll daran erinnern, seinen Müll nicht einfach liegen zu lassen.
- Eine städtische Plakat- und Online-Aktion hat unter dem Motto „Mach mich klein!“ dafür geworben, Pizzakartons zu zerreißen oder möglichst klein zusammenzufalten, bevor sie in den Mülleimer wandern. Später wurden zudem Abfalleimer extra für Pizza-Schachtel an verschiedenen Stellen in der Stadt aufgestellt.
- Die Straßenkehrerinnen und Straßenkehrer sowie die Straßenreinigung und die Kolleginnen und Kollegen des Gartenamtes sind alle sehr bemüht und engagiert, die Stadt und die Grünflächen sauber zu halten.
Bürgermeister Artinger betont: „Jede Bürgerin und jeder Bürger hat es in der Hand, wie viel Müll insgesamt produziert und auch reduziert wird. Für unsere Umwelt ist es am besten, auf Einweg-Verpackungen für Essen und Getränke gänzlich zu verzichten.“
Hintergrund
Mit der Verpackungssteuersatzung erhebt die Stadt Tübingen seit dem 1. Januar 2022 eine Steuer auf den Verbrauch nicht wiederverwendbarer Verpackungen sowie nicht wiederverwendbaren Geschirrs und Bestecks, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden. Die Einnahmen aus der Verpackungssteuer beliefen sich in Tübingen allein im ersten Jahr der Einführung auf rund 950.000 Euro.
23. Januar 2025