Neue gesetzliche Vorschriften zur Abfalltrennung von Alttextilien
Einführung von getrennter Verwertung von Alttextilien
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Altkleiderentsorgung neu geregelt. Die Kommunen müssen Textilabfälle künftig getrennt erfassen und verwerten lassen. Auch in Regensburg gehören kaputte Socken, eine löchrige Hose, Bettwäsche oder Gardinen dann nicht mehr in die Restmülltonne, sondern müssen am Recyclinghof oder in den Altkleidercontainern getrennt entsorgt werden. Durch diese neue gesetzliche Vorgabe soll eine Kreislaufwirtschaft für Textilien eingerichtet werden.
Die Textilindustrie hat großen Anteil an der Umweltverschmutzung. Für die Herstellung von Baumwolle werden große Mengen Wasser und Pestizide eingesetzt. Auch lange Transportwege belasten die Umwelt. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird der Textilsektor, „für zwei bis zehn Prozent der Kohlendioxid-Emissionen, 20 Prozent der Frischwasserverschmutzung sowie für 16 bis 35 Prozent der Verunreinigungen der Meere durch Mikroplastik verantwortlich gemacht“.
Wenn die Kleidung oder die Textilien nicht mehr brauchbar sind, sollen sie künftig der getrennten Verwertung zugeführt werden. Alttextilien mit infektiösen Verschmutzungen oder mit Verschmutzungen, die nicht entfernt werden können, sind auch weiterhin Restmüll. Alle Altkleider und Textilien, die beschädigt, aus der Mode oder nicht mehr verwendbar sind, werden auf dem Recyclinghof angenommen oder können in die Altkleidercontainer eingeworfen werden.
Die Einlasszeiten des städtischen Recyclinghofs sind wie folgt: Dienstag bis Freitag von 8 bis 11.45 Uhr und von 13 bis 17.15 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 12.45 Uhr.
Weitere Informationen unter www.regensburg.de/leben/umwelt/abfall-und-recycling/recyclinghof
Die Standorte der Altkleidercontainer sind auf der städtischen Homepage unter www.regensburg.de/leben/umwelt/abfall-und-recycling/altkleidercontainer sowie in der Abfall-App Stadt Regensburg zu finden.
18. Dezember 2024