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Pflichtumtausch alter Führerscheine

Betrifft Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2024 in einen neuen, fälschungssicheren Führerschein umgetauscht werden, wenn die Führerscheininhaberin oder der Führerscheininhaber in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurde.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, diese Frist zu beachten und rechtzeitig einen entsprechenden Antrag in einem Bürgerbüro zu stellen.

Weitere Informationen, insbesondere zu den notwendigen Unterlagen, sind zu finden unter Stadt Regensburg - Bürgerservice - Dienstleistungen