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Gartenamt beginnt mit der Fällung geschädigter Bäume

Als Ausgleich werden junge Bäume gepflanzt

Je nach Witterung beginnt das Gartenamt ab Ende Oktober mit den diesjährigen Fällarbeiten. Diese müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein, da am 1. März die gesetzlich geschützte Vogelbrutzeit beginnt. Ab dann sind Fällungen von Gehölzen nicht mehr zulässig.

Für die kommende Fäll-Saison sind bei den Baumkontrollen 135 Bäume in so schlechtem Zustand festgestellt worden, dass ihre Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist und sie entfernt werden müssen. Von diesen Bäumen fallen 55 Stück unter die Baumschutzverordnung. 

Straßenbäume sind besonders betroffen
Viele der nicht mehr zu erhaltenden Bäume sind Straßenbäume. Sie haben wegen geringem Wurzelraum, verdichtetem Boden und Salzeinträgen, vor allem aber wegen vorangegangener Dürre- und Hitzeperioden oft große Probleme. Irgendwann können die entstehenden Schäden von den Bäumen nicht mehr kompensiert werden, sie kränkeln, werden für Schadorganismen anfällig, bilden Totholz oder sterben ab.

Regensburg steht mit den Folgen der Klimakrise für den städtischen Baumbestand nicht alleine da. Ähnliche Folgen sind überall und ganz besonders in den Städten zu beobachten. Für die Zukunft sind deshalb zunehmend schwierige Bedingungen für Bäume zu erwarten.

Die geplanten Baumfällungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Überwiegend geht es um Bäume mit Krankheiten oder Morschungen. Häufig sind sie von holzzerstörenden Pilzen wie dem Brandkrustenpilz oder dem Hallimasch befallen. Neu breiten sich Pilzarten wie Rußrindenpilz, Rindensprenger oder Münzförmiger Kohlenpilz aus. Sie profitieren, leider zu Lasten des Baumbestands, von den Klimaveränderungen der letzten heißen Jahre. Dazu kommen schon seit längerem Krankheiten wie Eschen- oder Lindentriebsterben. 
Der Holzabbau durch bestimmte Pilzarten kann zu erheblichen Risiken für die Stand- oder Bruchsicherheit von Bäumen führen. 

Nachpflanzungen liegen über den Anforderungen der Baumschutzverordnung
Für die Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen, ist eine Fällgenehmigung des städtischen Umweltamts erforderlich. Diese liegt für alle Bäume vor. Als Ausgleich für genehmigte Fällungen werden Nachpflanzungen gefordert. Das Gartenamt wird dafür etwa 200 Jungbäume pflanzen.

Neue Bäume werden mit Blick auf die Zukunft entsprechend ihrer Eignung für geänderte Klimabedingungen gewählt. Die Pflanzgruben und Baumstandorte werden möglichst groß angelegt, um auch auf diese Weise günstigere Bedingungen für die Bäume zu schaffen.

Lebensverlängernde Maßnahmen helfen irgendwann nicht mehr
Das Gartenamt bemüht sich so lange wie möglich um den Baumerhalt. Baumpflege dient der Gesunderhaltung und Lebensverlängerung von Bäumen. Maßnahmen wie Kronenentlastungsschnitte, der Einbau von Kronensicherungen oder Bodenverbesserungen im Wurzelbereich unterstützen diese in ihrem Weiterbestand. Wenn die Bäume trotz aller Hilfe nicht mehr ausreichend stand- oder bruchsicher sind, müssen sie letztlich aus Sicherheitsgründen dennoch entfernt werden.

Baumkontrolle als Vorsorge
Regelmäßige Baumkontrollen und die laufenden Baumpflegearbeiten des Gartenamtes dienen dazu, mögliche Risiken zu mindern und Vorsorge für den städtischen Baumbestand der Zukunft zu treffen. Baumerkrankungen werden so frühzeitig erkannt und, wenn möglich, durch Pflegemaßnahmen im Griff gehalten.
Manche Symptome können allerdings nur Fachleute erkennen. Es kommt immer wieder vor, dass aus Sicherheitsgründen entfernte Bäume im Nachhinein von Laien für gesund gehalten werden, weil die Baumscheibe keine Morschungen zeigt. Das Gartenamt weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass keine gesunden Bäume gefällt werden, da sie für die Allgemeinheit viel zu wertvoll und wichtig sind.