Der Winter steht wieder vor der Tür. Die Stadtverwaltung erinnert deshalb die Grundstückseigentümer an ihre Sicherungspflicht für die öffentlichen Gehwege. Alle Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslagen sind zur Sicherung (räumen und streuen) der öffentlichen Gehwege bei Schnee oder Glatteis verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen für die Eigentümer von sogenannten Hinterliegergrundstücken, die zwar nicht direkt an einer öffentlichen Straße angrenzen, aber über sie erschlossen sind, z.B. über einen Privatweg oder ein Geh- und Fahrtrecht. Ruhen auf dem Grundstück Erbbau-, Niesbrauch, Nutzungs- oder Wohnungsrecht nach § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), so sind anstelle der Eigentümer die Inhaber dieser Rechte gegebenenfalls räum- und streupflichtig.
Auf dem Unteren Wöhrd, östlich der Nibelungenbrücke, wird die Stadt wieder eine Ablagerungsfläche für Schnee ausweisen, der nicht am Fahrbahn- oder Bürgersteigrand abgelagert werden kann.
Wissenswertes zum Thema Winterdienst sind zu finden unter www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-3/fuhramt/winter-in-regensburg. Dort sind auch weiterführende Informationen, wie etwa die Broschüre „Mobil trotz Schnee und Eis“, Hinweise auf exemplarische Gerichtsurteile sowie die aktuell geltende Sicherungsverordnung zu finden.