Navigation und Service

Kompetenzorientierung im SWG 9

Kompetenzorientierung im SWG 9
Kompetenzorientierung im SWG 9.png © ISB-Lehrplan Plus

Sozialwissenschaftliche Methodenkompetenz

Hier geht es darum, dass sozialwissenschaftliche Methoden gekannt, situationsangemessen angewandt und kritisch reflektiert werden. So lernen die Schülerinnen und Schüler im Unterricht u.a. den Umgang mit Verfassungstexten, üben die Beschaffung von Informationen aus verschiedenen Quellen ein, wenden Elemente der Szenariotechnik an, analysieren Bilder, Plakate, Karikaturen, Tabellen, Schaubilder sowie Statistiken und üben verschiedene Präsentationstechniken ein. Es werden ebenfalls Methoden der empirischen Sozialforschung (Datenerhebung durch Umfrage und Interview) trainiert. Die Förderung der Medien-, Kommunikationskompetenz ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil des sozialwissenschaftlichen Zweigs. Eine große Bedeutung kommt auch der Umwelt und Verbraucherbildung sowie der kulturellen Bildung zu.

Wertekompetenz

Diese Kompetenz beinhaltet, sich mit ethischen Begründungen und Deutungen politischer Entscheidungen auseinanderzusetzen, Wertvorstellungen zu vergleichen und eigene demokratische Wertvorstellungen und Einstellungen zu entwickeln, zu leben und diese gegebenenfalls auch zu verteidigen.

 

Partizipationskompetenz

Dies bedeutet, Möglichkeiten der politischen Beteiligung zu kennen und Chancen des erfolgreichen Einsatzes in konkreten Situationen zu beurteilen. Diese Fähigkeit wird neben dem Kontakt mit den verschiedenen politischen Ebenen auch in Planspielen oder bei Schülerwahlen erworben.

Schülerinnen und Schüler sollen politik- und gesellschaftsbezogene Meinungen und Interessen formulieren, einbringen und diese reflektieren, so dass sie diese vor sich selbst und anderen vertreten können.

 

Urteilskompetenz

Hierbei geht es darum, Sachverhalte in Politik und Gesellschaft zu analysieren und in größere Zusammenhänge einzuordnen, um zu einem eigenständigen Urteil zu gelangen. Politische Urteilskompetenz beinhaltet auch das Prüfen vorliegender politischer Entscheidungen und Urteile (z.B. Qualitätsprüfung oder Feststellung der Interessen- und Standortgebundenheit von Entscheidungen) und die Kompetenz, eigene politische Urteile zu fällen (z.B. Plausibilitätsprüfung oder Beurteilung von Folgen und Auswirkungen politischer Entscheidungen und Urteile).