Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst (QE 2) der Berufsfeuerwehr Regensburg kann nur eingestellt werden, wer eine erfolgreich abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung und/oder eine Berufsausbildung zum Notfallsanitäter vorweisen kann.
Weitere Voraussetzungen sind, dass der Bewerber/die Bewerberin
- Staatsbürger/in eines Landes der Europäischen Union ist,
- einen einwandfreien Leumund (keine Vorstrafen) hat,
- mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat,
- mindestens 165 cm groß ist,
- die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt,
- das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze (Freischwimmer) erworben hat oder eine gleichwertige Leistung nachweist,
- keine gesundheitlichen Einschränkungen hat und im Rahmen der Einstellungsuntersuchung die Anforderungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 erfüllt und eine Arbeit von 3 Watt pro kg Körpergewicht, mindestens jedoch 200 W, bei sportlich gesunden Körperfunktionen verrichten kann, ein gutes Sehvermögen hat (Brillenträger/innen benötigen auf jedem Auge eine Sehleistung ohne Korrektur von mindestens 50 %. Mit Brille muss sie auf einem Auge voll, auf dem anderen Auge auf mindestens 70 % korrigierbar sein. Kontaktlinsenträger werden nicht eingestellt.),
- seine Schwindelfreiheit nachweist, indem er/sie innerhalb von 70 Sekunden die Spitze einer freistehenden voll ausgefahrenen Drehleiter erreicht (ca. 30 m Höhe),
- die schriftliche, sportliche und praktische Einstellungsprüfung bestanden hat.