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1.6 Parken (Haus- und Schulordnung)

1.6.1. Sie benötigen für das Parken auf dem schuleigenen Gelände einen gültigen Parkausweis. Diesen erhalten Sie zu Beginn jedes Schuljahres über Ihre Klassenleitung. Wenn Sie erst im Laufe des Schuljahres einen Parkausweis benötigen oder Ihr Fahrzeug wechseln, erhalten Sie einen neuen Parkausweis im Sekretariat. Kfz-Nummer, Name, Klasse und Schultag/e werden in einer Datei gespeichert. 
1.6.2.  Sie können Ihr Fahrzeug auf dem Schülerparkplatz an der Nordseite des Schulhauses abstellen, wenn Sie den Parkausweis gut sichtbar im Auto hinterlegen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Parkplatz. Striktes Halteverbot für Lehrkräfte und Schüler besteht
• in den Bereichen der Toreinfahrten bis zur ersten Parkbox
• auf der Zufahrtsstraße entlang des Schulhauses (Feuerwehrzufahrt)
• auf allen Grünflächen.
1.6.3.  Wenn Sie auf den gesondert ausgeschilderten Lehrerparkplätzen parken, wird die Parkerlaubnis entzogen. 
1.6.4.  Pkw ohne Parkerlaubnis können kostenpflichtig entfernt werden.
1.6.5. Alle Fahrzeuge auf den Schulparkplätzen sind gesichert abzustellen. 
1.6.6. Wegen der erheblichen Unfallgefahr und Lärmbelästigung sind Motorräder und Mopeds auf dem Schulgelände zu schieben. Pkw dürfen auf dem Schulgelände nur im Schritttempo fahren.
1.6.7  Bitte entfernen Sie nach Unterrichtsschluss die abgestellten Fahrzeuge vom Parkplatz. Das Tor wird um 16.30 Uhr geschlossen.
1.6.8. Wenn Sie gegen die Parkplatzordnung verstoßen und z. B. quer parken, kann die Parkerlaubnis entzogen werden.
1.6.9. Durchsagen wegen Parkproblemen können nicht gemacht werden!